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22. Oktober 2026

Ablageflächen der Urnengemeinschaftsgräber auf den städtischen Friedhöfen

PM112

Die Stadt Marsberg möchte alle Bürgerinnen und Bürger daran erinnern, dass eine
individuelle Gestaltung der Grabflächen bei Urnengemeinschaftsgräbern nicht vorgesehen
ist. Für das Ablegen von Grabschmuck, Blumen und Kerzen stehen eigens dafür
vorgesehene Ablageflächen zur Verfügung.
In letzter Zeit wurde vermehrt festgestellt, dass Grabschmuck und andere Gegenstände
auch außerhalb dieser Flächen niedergelegt werden. Die Stadt Marsberg bittet daher alle
Angehörigen und Friedhofsbesucher, ausschließlich die vorgesehenen Ablageflächen zu
nutzen. Dadurch soll die einheitliche Gestaltung der Urnengemeinschaftsgräber und ein
gepflegtes und würdevolles Erscheinungsbild der Grabstätten erhalten bleiben.
Nach Allerheiligen (01.11.2026), werden Gegenstände, die sich außerhalb der vorgesehenen
Ablageflächen befinden durch den städtischen Betriebshof entfernt und entsorgt.
Bis dahin besteht die Möglichkeit, bereits abgelegte Gegenstände, die sich neben der
Ablagefläche befinden, abzuholen.
Eine Ausnahme gilt in den ersten vier Wochen nach einer Beisetzung: In diesem Zeitraum
dürfen Blumen und Grabschmuck auch außerhalb der vorgesehenen Ablageflächen
niedergelegt werden. Nach Ablauf der vier Wochen sind diese Gegenstände von den
Angehörigen eigenständig zu entfernen.