Privatsphäre-Einstellung

Wir verwenden auf dieser Website Cookies, die für den Betrieb der Website notwendig sind und deshalb auch nicht abgewählt werden können. Wenn Sie wissen möchten, welche Cookies das sind, finden Sie diese einzeln im Datenschutz aufgelistet. Unsere Webseite nutzt weiterhin externe Komponenten (YouTube-Videos, Google Analytics), die ebenfalls Cookies setzen. Durch das Laden externer Komponenten können Daten über Ihr Verhalten von Dritten gesammelt werden, weshalb wir Ihre Zustimmung benötigen. Ohne Ihre Erlaubnis kann es zu Einschränkungen bei Inhalt und Bedienung kommen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Barrierefrei-Menü
Schriftgröße
NormalGroßSehr groß
Kontrast
NormalStark
Bilder
AnzeigenAusblenden
Animationen
ErlaubenStoppen
Leichte Sprache
AusEin
Vorlesen
Vorlesen starten
Vorlesen pausieren
Stoppen

12. November 2025

Wasserzählerselbstablesung 2025

Wasserzählerselbstablesung

Marsberg: Der Versand der Ablesekarten durch den von den Stadtwerken beauftragten Dienstleister (Fa. co.met GmbH aus Saarbrücken) erfolgt in diesen Tagen. Für den Fall, dass bis zum 20.11.2025 noch keine Ablesekarte eingetroffen ist, übermitteln Sie den Stadtwerken den Zählerstand bitte telefonisch unter der Tel.-Nr.: 02992/602-271.

Die Meldung des Zählerstandes kann wie im letzten Jahr in der Zeit vom 12.11. - 27.11.2025 bequem von zuhause aus per Interneteingabe über die Internetseite der Stadt Marsberg (www.marsberg.de unter „Rathaus“, „Dienstleistungen online“ und dann „Meldung Ihres Wasserzählerstandes an die Stadtwerke“) erfolgen. Hierzu erhält jeder Kunde mit
der Ablesekarte wieder ein eigenes Kennwort, mit dem er sich einmalig einloggen kann.

Auf der Ablesekarte wurde auch in diesem Jahr wieder ein QR-Code gedruckt. Besitzer eines Smartphones mit QR-Scanner können so noch bequemer zur Zählerstandseingabe gelangen.

Daneben ist es aber auch wieder möglich, die Ablesekarte auf dem Postweg oder per Fax an das von den Stadtwerken beauftragte Unternehmen zurückzusenden oder in den Briefkasten beim Rathaus bzw. in die Briefkästen bei den Stadtwerken einzuwerfen.

Damit Ihr Verbrauch nicht von den Stadtwerken geschätzt wird, ist es notwendig, dass Ihr Zählerstand spätestens am 27.11.2025 vorliegt.

Sofern im Laufe des Jahres 2025 ein Zählerwechsel erfolgt ist, ist nur der Verbrauch des neuen Zählers anzugeben.
Abschließend nochmals ein Hinweis: Bei dem Wasserzählerstand handelt es sich um volle

Kubikmeterzahlen. Dies gilt auch für die letzte Ziffer. Es gibt keine Kommastellen wie beim Strom- oder Gaszähler. Geben Sie bitte alle im Ziffernfeld des Wasserzählers angezeigten Ziffern ohne Komma an. Übrigens: „Mogeln“ nützt nichts. Alle sechs Jahre werden die Wasserzähler beim gesetzlich vorgeschriebenen Wechsel ohnehin kontrolliert. Spätestens dann fallen fehlerhafte Zählerstände auf.