05. September 2025
Marsberg. Der Landtag Nordrhein-Westfalens hat im Juli 2025 das Altschuldenentlastungsgesetz beschlossen, worüber im Marsberger Stadtrat am 02.09.2025 beraten wurde. Ziel des Gesetzes ist es, hoch verschuldete Kommunen zu entlasten, indem das Land die Hälfte der zum 31.12.2023 bestehenden übermäßigen Liquiditätskredite übernimmt (Mindestentschuldung). Besonders stark belastete Städte profitieren sogar von einer vollständigen Übernahme oberhalb einer Pro-Kopf-Verschuldung von 1.500 € (Spitzenentschuldung).
Das Gesetz gilt ausschließlich für die Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung (die sogenannten Kassenkredite), zur Liquiditätssicherung gegebene Wertpapiere und Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit kommunalen Cash-Pools.
Investitionskredite und Förderdarlehen wie beispielsweise „Gute Schule“ fallen nicht unter die Regelung.
Im Jahresabschluss 2023 (Stichtag für das Altschuldenentlastungsgesetz) weist die Stadt Marsberg keine eigenen Liquiditätskredite mehr aus. Bereits im Rahmen des Stärkungspakt Stadtfinanzen hatte Marsberg mit dem konsequenten Abbau seiner Kassenkredite begonnen, um die jährlichen Zinsbelastungen zu reduzieren. Seit 2019 erscheinen in der Bilanz lediglich noch Liquiditätskredite aus dem Landesprogramm „Gute Schule“, deren Zinsund Tilgungsleistungen vollständig durch das Land NRW übernommen werden.
Zum 31.12.2023 werden darüber hinaus noch Investitionskredite von insgesamt 1,37 Mio. € ausgewiesen, hier sind Förderdarlehen „Gute Schule“ mit 0,944 Mio. € enthalten. Die reinen städtischen Investitionskredite belaufen sich auf 0,43 Mio. €. Den Krediten stehen zum Stichtag 31.12.2023 liquide Mittel von über 33 Mio. € gegenüber. Damit ist die Stadt
Marsberg im Kernhaushalt rechnerisch schuldenfrei. Eine Antragsstellung an der Altschuldenlösung NRW hat der Rat der Stadt Marsberg somit am 02.09.2025 nicht beschlossen, weil die Liquiditätskredite bereits in Eigenregie abgebaut wurden.