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24. September 2025

Baum- und Strauchschnitt 2025

Baum- und Strauchschnitt 2025

Wenn es draußen herbstlich wird, beginnen im Garten die Aufräumarbeiten. Wie im Wald sollte Falllaub unter Bäumen und Sträuchern allerdings nicht auf dem Rasen liegen bleiben. Die Laubschicht führt dem Boden organische Substanzen und Nährstoffe zu, fördert das Bodenleben und bietet vielen Lebewesen einen Windschutz.

Wer neben der Biotonne, dem Komposthaufen und dem Laubkompost nicht weiß, wohin mit all dem zusätzlichen Grünabfall auf seinem Grundstück, dem kommt die Sonderabfuhr für Baum- und Strauchschnitt sicherlich gerade recht.

Die Stadt Marsberg bietet diesen kostenfreien Service im gesamten Stadtgebiet am Samstag, den 15. November 2025 an.

  • Der Baum- und Strauchschnitt sollte gebündelt (max. Durchmesser ca. 60 cm) und nicht länger als 1,50 m sein. Die Äste dürfen eine Stärke von 15 cm nicht überschreiten. Bitte benutzen Sie eine verrottbare Schnur für die handliche Bündelung. Aus Gründen der Kostengerechtigkeit muss die Abholung auf höchstens 2,5 cbm pro Grundstück (das entspricht ca. 10 Bund) begrenzt werden.
  • Laub kann in Säcke (bitte nicht verschnüren), Kartons oder Körbe gepackt werden, die nach der Entleerung wieder zurückgestellt werden. Manche Säcke werden zur Vereinfachung der Entleerung zerrissen oder aufgeschnitten. Bitte keine gelben Säcke benutzen!
  • Am Abfuhrtag sollten die Grünabfälle ab 6 Uhr gut sichtbar am Straßenrand stehen.

Wenn Sie diesen Service nutzen möchten, dann beantragen Sie bitte die Abholung bis spätestens Montagmorgen, den 10. November 2025 bis 9.00 Uhr.

im Internet - Website der Stadt Marsberg
oder bei der
Stadtverwaltung Marsberg,
Telefon: 02992/602-1 oder -243 oder -301

Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Es hat sich herausgestellt, dass dieses Angebot gerne von den Marsberger Bürgern genutzt wird. Trotzdem entsorgen manche Ihren Grünschnitt in der freien Natur. Dieses ist nicht nur unansehnlich, sondern kann ebenfalls bei bestimmter Wetterlage zu üblen Geruchsentwicklungen führen. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass diese Ablagerungen nicht erlaubt
sind und behält sich daher vor, Bußgelder gegen Personen auszusprechen, die gegen das
Gesetz verstoßen. Bitte nutzen Sie stattdessen die grüne Biomülltonne oder einen Komposthaufen zur Entsorgung.