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Kontoeröffnung durch Flüchtlinge


Für die Eröffnung eines Basiskontos ist die Aufenthaltsgestattung oder die Bescheinigung über die Meldung als Asylsuchender (BÜMA) in Verbindung mit einer Meldebescheinigung und einer Zuweisungsbestätigung der Bank/Sparkasse vorzulegen.

Festzuhalten ist aber, dass die Banken weiterhin die Eröffnung eines Kontos verweigern können.

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede





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