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Neues Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)


Nicht alle Geräte, die Sie nicht mehr benötigen, müssen weggeworfen werden. Vielleicht sucht ein anderer genau Ihr Elektrogerät? Wenn Sie eine Anzeige in Ihrer Lokalpresse oder bei einem Internetkaufhaus aufgeben, finden sich vielleicht noch Interessenten.

Funktioniert das Gerät noch, kann es vielleicht die Gebrauchtartikelbörse (GAB) in Marsberg, Mönchstraße 11, 34431 Marsberg, Tel. 02992/65441 benötigen. Hier werden die funktionsfähigen Geräte überprüft und an Bedürftige weiter geleitet.

Durch diese Maßnahme können Sie Dritten unbürokratisch helfen und dabei Entsorgungskosten sparen.

Haben Sie noch Fragen?
Dann wenden Sie sich bitte direkt an Telefon: (0 29 92) 602 243, Mo.-Fr. 08.00 bis 12.00 Uhr) im Amt für Bürgerdienste und Ordnung der Stadt Marsberg.

Ab dem 24. März 2006 dürfen bundesweit keine ausgedienten Elektro-Altgeräte mehr über die Restmülltonne oder den Sperrmüll entsorgt werden.

Die Hersteller müssen entsprechend ihrer abfallwirtschaftlichen Produktverantwortung die gesammelten Geräte zurücknehmen und nach dem Stand der Technik umweltgerecht entsorgen. Nun stellt sich die Frage: Wohin damit?

Privathaushalte können ab dem 24. März 2006 ihre alten Elektro- und Elektronikgeräte kostenlos zu Hause abholen lassen. Um Kosten zu sparen werden Elektrokleingeräte nur in Verbindung mit Elektrogroßgeräten abgeholt.

Haben Sie ein altes Elektrogerät das entsorgt werden soll, dann schicken Sie uns eine Abholkarte. Die Abholkarten bekommen Sie bei der Stadtverwaltung und in den Geschäftsstellen der Sparkasse Paderborn und Volksbank Marsberg. Ebenso können Sie hier online einen Abholauftrag stellen. Die Firma Stratmann teilt Ihnen dann den Abfuhrtermin schriftlich oder per E-Mail mit. Die Abholung der Altgeräte erfolgt dann in den nächsten 1 bis 2 Wochen. Der feste Abholtag wie bisher schon bei den Kühlgeräten entfällt. Sie brauchen jetzt nur am Tag der Abholung ab 6.00 Uhr Ihre Elektroaltgeräte zur Abholung an der Straße bereitstellen.

Beachten Sie bitte, dass Elektrokleingeräte nur in Verbindung mit Elektrogroßgeräten abgeholt werden. Für die Entsorgung von Elektrogeräten besteht zusätzlich noch die Möglichkeit der Abgabe am

Entsorgungszentrum Lobbe,
Gallbergweg 7, 59929 Brilon
Mo. – Do. 08.00 Uhr – 16.00 Uhr
Fr. 08.00 Uhr - 15.00 Uhr

und für Elektrokleingeräte bei der

Fa. Lobbe,
Unterm Ohmberg 21, 34431 Marsberg (Industriegebiet Richtung Westheim)
Mo. – Fr- 8.00 Uhr – 16.30 Uhr

Was sind Elektrogroßgeräte?
Kühlschränke, Gefriertruhen und -schränke, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Wäscheschleudern, Bügelmaschinen, Geschirrspüler, Herde und Backöfen, Getränkeautomaten, elektr. Kochplatten, elektr. Heizplatten, Mikrowellengeräte, sonstige Großgeräte zum Kochen oder sonstigen Verarbeitung von Lebensmitteln, elektr. Heizgeräte, elektr. Heizkörper, sonstige Großgeräte zum Beheizen von Räumen, Ventilatoren, Klimageräte, sonstige Belüftungs-, Entlüftungs- und Klimatisierungsgeräte, PCs (einschl. Bildschirm, Tastatur und Maus), Fernsehgeräte, elektr. Rasenmäher und Vertikutierer, etc.

Was sind Elektrokleingeräte?
Haushaltskleingeräte, elektrische und elektronische Werkzeuge, Spielzeuge, Sport- und Freizeitgeräte; Medizinprodukte, Überwachungs- und Kontrollinstrumente, Staubsauger und sonstige Reinigungsgeräte, Bügeleisen, Toaster, Friteusen, Kaffeemaschinen, elektr. Messer, Mixer, Eierkocher, Haarschneidegeräte, Haartrockner, Rasierapparate, Massagegeräte und sonstige Geräte zur Körperpflege, Wecker und Armbanduhren, Waagen, Bohrmaschinen, Handkreis- und Stichsägen, Handschleif- und Poliermaschinen, elektr. Gartenscheren, Nähmaschinen, elektr. Eisen- und Autorennbahnen, Videospielkonsolen und –spiele, Blutdruckmessgeräte, Rauchmelder; Bewegungsmelder, etc.

Beleuchtungskörper Energiesparlampen, Leuchtstoffröhren, etc.

Informations- und Telekommunikationsgeräte, Geräte der Unterhaltungselektronik,Minicomputer, Drucker, Flachbildschirme, Notebooks, Kopiergeräte, elektr. Schreibmaschinen, Taschen- und Tischrechner, Faxgeräte, Telefone und Anrufbeantworter, Radiogeräte, Videokameras und Videorekorder, HiFi-Anlagen, Audio-Verstärker, kleine Musikinstrumente, etc.

Was wird nicht als Elektroschrott abgeholt?
Es gibt einige Geräte oder Gegenstände, die zwar elektrisch oder elektronisch betrieben werden bzw. entsprechende Bauteile haben, aber auf Grund ihrer Anwendung nicht als Elektroschrott entsorgt werden. Hierzu gehören: Glühbirnen; Lampen ohne elektronische Bauteile; einzelne Widerstände, Kondensatoren; Spulen usw.; Druckerpatronen; Telefonkarten; Kreditkarten und CDs und DVDs.

Batterien oder Akkus sind vorzugsweise im Handel abzugeben. Händler, die Batterien und Akkus verkaufen, sind nach der Batterieverordnung verpflichtet, diese zurückzunehmen. Ferner können die Batterien und Akkus wie bisher bei der Schadstoffsammlung zweimal im Jahr abgegeben werden.

 Nachtspeichergeräte gehören nicht zu den Elektroaltgeräten im Sinne des ElektroG.

Ältere Nachtspeichergeräte können asbest- oder chromathaltig sein. Bitte zerlegen Sie diese Geräte keinesfalls selbst!  Zwecks Entsorgung setzen Sie sich mit einem Fachbetrieb oder mit dem Abfallberatungsbüro in Verbindung.

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede





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