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Steuersätze der Stadt Marsberg


Steuerart: ab 2022  Auskunft erteilt:
Grundsteuer A
(land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz)
321%

Herr Martin, Björn
Tel: (02992) 602 209

Herr Kleffner, Gisbert
Tel: (02992) 602 229

Grundsteuer B
(sonstiger Grundbesitz)
484%
Gewerbesteuer

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze der Realsteuern

464%
Hundesteuer

Hundesteuersatzung

a) wenn ein Hund gehalten wird (pro Hund)88,00 Euro
b) wenn zwei Hunde gehalten werden (pro Hund)105,00 Euro
c) wenn drei Hunde gehalten werden (pro Hund)123,00 Euro
Haltung eines gefährlichen Hundes (§3 LHundG)880,00 Euro
Haltung von zwei oder mehr gefährlichen Hunden (§ 3 LHundG) pro Hund1.050,00 Euro
Haltung eines Hundes best. Rassen (§10 LHundG)440,00 Euro
Haltung von zwei oder mehr Hunden best. Rassen (§ 10 LHundG) pro Hund525,00 Euro
Vergnügungssteuer
Vergnügungssteuersatzung
Geräte, die die Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere

darstellen oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des

Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen

verletzende Praktiken zum Gegenstand haben (pro Monat)

500,00 Euro
Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen oder ähnlichen

Unternehmen, Gastwirtschaften

4,5% des

Spieleinsatzes

Geldspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen oder ähnlichen

Unternehmen (pro Monat)

35,00 Euro
Geldspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit in Gastwirtschafen und

sonstigen Orten (pro Monat)

25,00 Euro
Tanzveranstaltungen22% des Eintritts
Wettbürosteuer
Wettbürosteuersatzung
Vermitteln von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen, die

neben der Annahme von Wettscheinen das Mitverfolgen

der Wettereignisse ermöglichen (pro Monat)

3% der für den

Abschluss der Wetten

aufgewendeten

Gesamtbeträge

Informationen zur Schöffenwahl 2023


Die Ergebnisse der Landtagswahl 2022 für Marsberg finden Sie hier: http://wahlergebnisse.marsberg.com





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