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Schule


Schulpflicht

Die Schulpflicht besteht auch für Flüchtlingskinder. Nach der Zuweisung werden sie zur Erstuntersuchung beim Gesundheitsamt durch die Sozialarbeiterin angemeldet. Sie werden dann von der entsprechenden Schule aufgenommen.

Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket

Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, besteht ein Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket, z. B. Zuschuss für Lernmaterial.

Hilfestellung erhält man beim Sozialamt der Stadt Marsberg. Dort ist auch das Antragsformular erhältlich.

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede





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