Stadt Marsberg im Sauerland

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Verabschiedung des allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters und Kämmerers der Stadt Marsberg, Herrn Antonius Löhr


Der allgemeine Vertreter des Bürgermeisters Thomas Schröder, Herr Antonius Löhr, wird am 01.06.2023 in die Freistellungsphase der Altersteilzeit wechseln und damit seinen aktiven Dienst als allgemeiner Vertreter und Kämmerer der Stadt Marsberg beenden.

Herr Löhr begann nach Abschluss der allgemeinen Hochschulreife im November 1979 seine Ausbildung beim Kreis Paderborn und absolvierte dort als Kreisinspektoranwärter die Laufbahnausbildung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst. Diese Ausbildung schloss er 1982 erfolgreich als Dipl.-Verwaltungswirt (FH) ab.

Neben umfangreichen Fortbildungen absolvierte Herr Löhr in den Jahren 1995 bis 1998 nebenberuflich ein Studium und schloss dieses mit sehr gutem Erfolg als Verwaltungsbetriebswirt (VWA) ab.

Sein beruflicher Weg führte ihn nach der Ausbildung beim Kreis Paderborn zunächst zum Kreis Kleve. Von dort erfolgte 1985 ein Wechsel zur Stadt Erwitte. Dort hatte er während seiner langen beruflichen Laufbahn verschiedene Aufgabengebiete inne. So war er Kassenverwalter, Leiter der Aufgabenbereiche „Steuern und Eigenbetriebe“ , Leiter des Aufgabenbereichs „Vermögensamt“, Stellvertreter für den Werkleiter des Abwasserwerkes Erwitte für den kaufmännischen Bereich, Leiter des Aufgabenbereichs „Finanzen“, Kaufmännischer Betriebsleiter des Abwasserwerkes Erwitte, Kaufmännischer Leiter des Gebäudebetriebes Erwitte und Leiter des Fachbereichs Management. 2009 wurden ihm dann die Aufgaben des Kämmerers übertragen und es erfolgte eine Bestellung zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters der Stadt Erwitte.

Am 01.12.2014 im Alter von 53 Jahren stellte sich Herr Löhr nochmals einer neuen Herausforderung und wechselte von der Stadt Erwitte zur Stadt Marsberg, um dort als Kämmerer und allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters tätig zu sein.

Als Dezernent unterstanden ihm das Haupt- und Personalamt, die Finanzverwaltung, das Amt für Hoch- und Tiefbau, das Amt für Planung und Liegenschaften und die Stadtwerke.

Unter der Leitung von Herrn Löhr konnten die Maßnahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen in den letzten Jahren erfolgreich umgesetzt werden. Unter seiner Regie erfolgten die umfangreichen Vorbereitungen für die Umsetzung der Umsatzsteuerpflicht gemäß § 2b UStG für Kommunen, so dass die Anwendung des § 2b UStG zum 01.01.2023 bei der Stadt Marsberg eingeführt werden konnte.

Im Sparkassenzweckverband der Sparkasse Paderborn-Detmold hat Herr Löhr die Stadt Marsberg zuletzt als Verbandsvorsteher vertreten.

Über 8 Jahre lang setzte er sich immer zielstrebig und vorbildlich für die Belange der Stadt Marsberg ein. Den vielfältigen Herausforderungen dieser Führungsposition hat sich Herr Löhr immer mit vollem Einsatz und Engagement gestellt und auch schwierige Situationen gemeistert.

Im Juni 2019 feierte Herr Löhr sein 40-jähriges Dienstjubiläum im öffentlichen Dienst. Seit dem 01. November 2020 befindet sich Herr Löhr in der Altersteilzeit. Am 31.05.2023 endet nunmehr seine Arbeitsphase und somit sein aktives Erwerbsleben bei der Stadt Marsberg.

Stand: 23.03.2023

Hallenbad „Diemeltal“ wird nach umfangreicher Sanierung am 31.03.2023 wiedereröffnet


Die Verwaltung teilt mit, dass das Hallenbad „Diemeltal“ der Stadt Marsberg, sowie die dazugehörige Saunalandschaft am Freitag, den 31.03.2023 ab 15:00 Uhr nach einer umfassenden Sanierungsmaßnahme im Bereich der Lüftungsanlage und der Sanitär- und Umkleidebereiche für den öffentlichen Badebetrieb wiedereröffnet.

So ist zum Beispiel die Lüftungsanlage des Hallenbades „Diemeltal“ im Rahmen der Maßnahme nach außen verlagert worden und findet ab sofort im Bereich der ehem. Fahrradabstellmöglichkeiten rechtsseitig vor dem Hallenbad „Diemeltal“ seinen neuen Platz. Eine Auslagerung der Lüftungsanlage war aus Platzgründen in den Außenbereich nötig, da das neue Lüftungssystem einen erhöhten Platzbedarf benötigt, welcher im Kellerbereich des Hallenbades „Diemeltal“ nicht vorgehalten werden kann. Diese Investition ist zwingend notwendig geworden, da die vorhandene Lüftungsanlage nach 40 Jahren Betrieb in die Jahre gekommen war. Nun entspricht sie wieder den aktuellen technischen Standards. Des Weiteren sind die Sanitär- und Umkleidebereiche umfassend modernisiert worden, sodass diese den neuen baulichen Standards entsprechen. Zukünftig findet man im Umkleidebereich vier neu gestaltete Sammelumkleiden für Schulen, Gruppen und Vereine sowie eine ausreichende Anzahl an Einzelumkleiden und Familienumkleiden. Des Weiteren konnte eine neue, geräumige Umkleidemöglichkeit sowie ein abgetrennter Dusch- und Sanitärraum für Behinderte geschaffen werden. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die neuen Umkleideschränke zukünftig mit 2 Euro-Münzen zu verschließen sind. In der Vergangenheit war es hier mehrfach zu Versuchen gekommen, die Umkleideschränke mit Einkaufchips etc. zu schließen, woraufhin diese aufgrund ihres geringen Gewichts in die Schlösser der Umkleideschränke hineingefallen sind, was einen Ausbau des entsprechenden Schrankschlosses erforderlich machte. Daher hat man sich verwaltungsseitig für die Option mit 2 Euro-Münzen entschieden.

Im Kellerbereich des Hallenbades „Diemeltal“ wurden einige Rohrleitungen vollständig erneuert bzw. ausgetauscht. Im Badbereich sind die beiden Oberflächen der Hubböden im Hauptbecken und im KAB-Becken umfassend erneuert worden. Auch die Fensterfront, welche das KAB-Becken vom Hauptbecken trennt, ist erneuert worden. Zusätzlich sind die vorhandenen Sprungtürme (1m , 3m und 5m) saniert und mit neuen Sprungbrettern ausgestattet worden. Das Hallenbad wird zusätzlich durch neue Startblöcke linksseitig des Hauptbeckens aufgewertet.

Im Bereich des Gesamtgebäudes haben außerdem umfangreiche Malerarbeiten stattgefunden. Durch die hellere Neugestaltung wirken die Bereiche nun freundlicher und laden die Besucher zum Verweilen ein.

Im Rahmen der Fördermaßnahme „Marsberg in Bewegung“ wurde das Hallenbad „Diemeltal“ mit einer Gesamtsumme in Höhe von rund 1,5 Millionen Euro saniert. Bei der Gesamtsumme konnten rund drei Viertel der Bausumme aus Fördermitteln akquiriert werden.

Die Planungen der Gesamtmaßnahme wurde durch das Architekturbüro Kepplin & Kampkötter aus Korbach vorgenommen. Die technischen Maßnahmen der Sanierung wurden durch das Ingenieurbüro GOTech Gebäudeoptimierung GmbH aus Waldeck begleitet. An der gesamten Sanierungsmaßnahme des Hallenbades „Diemeltal“ waren zahlreiche, vielfach auch ortsansässige, Firmen beteiligt.

Attraktive Angebote zur Wiedereröffnung:

Zur Wiedereröffnung wird es für die kleinen Gäste (Kinder u. Jugendliche bis einschl. 16 Jahren) bei Bezahlung des Eintrittspreises am Eröffnungswochenende einen Gutschein über einen freien Eintritt mit Gültigkeit bis zum Ende der Sommerferien geben.

Diese werden durch das Personal des Hallenbades „Diemeltal“ an der Kasse ausgegeben.

Des Weiteren werden am gesamten Eröffnungswochenende Waffeln im Kiosk des Hallenbades „Diemeltal“ verkauft.

Wassertemperatur:

Die Wassertemperatur wird wie vor der Schließung unverändert 29 Grad im Hauptbecken und 32 Grad im KAB-Becken betragen.

Eintrittspreise:

Die Eintrittspreise im Badbereich und in der Saunalandschaft bleiben unverändert.

Öffnungszeiten:

Die Öffnungszeiten des Hallenbades „Diemeltal“ sind wie folgt abgeändert:

Der öffentliche Badebetrieb im Badbereich startet unter der Woche (Di.-Fr.) jeweils um 15:00 Uhr und endet täglich um 21:00 Uhr. Am Wochenende (Sa. – So.) startet der öffentliche Badebetrieb bereits um 08:00 Uhr und endet um 17:00 Uhr.

Die Öffnung der Saunalandschaft des Hallenbades „Diemeltal“ erfolgt ebenfalls täglich (Di. -Fr.) in der Zeit von 15:00 Uhr bis 22:00 Uhr. Am Wochenende wird die Saunalandschaft in der Zeit von 10:00 bis 18:00 Uhr geöffnet sein. Einmal wöchentlich, immer mittwochs, wird in der Saunalandschaft „Diemeltal“ die bekannte Damensauna wieder stattfinden.

An den Wochentagen Montag, Mittwoch und Freitag lädt das Hallenbad „Diemeltal“ in der Zeit von 07:00 – 08:00 Uhr weiterhin zum Frühschwimmen ein. An den Wochentagen Dienstag und Donnerstag haben die Frühschwimmer die Möglichkeit, in der Zeit von 07:00 – 09:30 Uhr das Angebot des Frühschwimmens zu nutzen. Der Eintrittspreis dazu beträgt weiterhin 2,00 Euro pro Besucher.

Die Verwaltung freut sich besonders darauf, die Marsberger Bürgerinnen und Bürger, Gruppierungen und Vereine sowie alle Gäste aus Nah und Fern wieder im Hallenbad „Diemeltal“ begrüßen zu dürfen.

Stand: 23.03.2023

Seniorenbeirat Marsberg bietet Pedelectraining mit Polizei HSK an


Dem Seniorenbeirat der Stadt Marsberg ist es gelungen, die Verkehrssicherheitsberater der Polizei Hochsauerlandkreis für ein Pedelectraining zu gewinnen.

Mit Pedelecs - landläufig auch verallgemeinert E-Bikes genannt – können mit Motorenunterstützung Geschwindigkeiten von bis zu 25 km/h erreicht werden. Darüberhinausgehende Geschwindigkeiten werden nicht mehr unterstützt. Oftmals kommt es bei der Benutzung von Pedelecs zu Zusammenstößen und Stürzen mit schwerwiegenden Folgen.

Aus dem jüngsten Verkehrsbericht der Polizei HSK für das Jahr 2022 geht hervor, dass die Unfälle mit Radfahrern wiederum einen erneuten Anstieg zum Vorjahr verzeichnen. Der überwiegende Anteil der Verunglückten ist dabei mit dem Pedelec unterwegs gewesen: in 2022 stieg die Zahl der Verunglückten auf 228 Personen (219 im Jahr 2021). Der Anteil der mit dem Pedelec fahrenden Personen lag dabei bei 106 Personen (2021: 96). Im Jahr 2022 wurden bei den Unfällen 69 Personen leicht verletzt, 35 schwer verletzt und leider auch 2 Personen getötet.

Betrachtet man die Altersklassen, so sticht heraus, dass die Gruppe 50plus mit 62 Personen den Hauptanteil trägt, die über 65-jährigen waren immerhin auch noch mit einem Anteil von 30 Personen beteiligt.

Aus den Zahlen ist zu entnehmen, dass nicht nur ältere Fahranfänger an Unfällen beteiligt sind, sondern auch durchaus Jüngere mit Fahrpraxis, bei denen sich aber mittlerweile Routinefehler eingeschlichen haben. Das Angebot für das Pedelectraining richtet sich somit nicht nur an Senioren, sondern auch an jüngere Pedelecfahrer.

Das Training beinhaltet neben einer kurzen theoretischen Einführung insbesondere zahlreiche Praxisübungen.

Die kostenfreie Veranstaltung findet auf dem Gelände der Sekundarschule in der Trift 33 (ggü. der Dreifachsporthalle), Marsberg, am Samstag, 22. April 2023 in der Zeit von 10.00 Uhr bis ca. 13.30 Uhr statt.

Für die Planung ist unbedingt eine verbindliche Anmeldung erforderlich. Diese kann bei Annette Scherl, Tel.: 0 29 94/6 46, oder Wilfried Meier, Tel. 0 29 92/6 43 88 erfolgen. Letzter Termin für die Anmeldung ist Samstag, 15. April 2023.

Stand: 23.03.2023

Öffentliche Bekanntmachung über Widerspruchsrechte der Datenübermittlung


Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Stadt Marsberg als Meldebehörde zu verschiedenen Datenübermittlungen von Personendaten aus dem Melderegister verpflichtet.

Gegen folgende Datenübermittlungen kann durch Ausübung eines Widerspruchsrechts die Weitergabe bzw. Übermittlung von Daten verhindert werden:

Sie haben ein Recht auf:

1.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören

(Sie können der Datenübermittlung gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m. § 42 Abs. 2 BMG widersprechen.)

2.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder    

Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk

(Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 2 BMG widersprechen.)

3.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen

(Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 1 BMG widersprechen.)

4.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

(Soweit Sie die deutsche Staatangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG i.V.m. § 58 c Abs.1 Satz 1 Soldatengesetz widersprechen.)

5.

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage

(Sie können der Datenübermittlung gemäß § 50 Abs. 3 BMG widersprechen.)

Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Abgabe von Erklärungen

Erklärungen zum Widerspruchsrecht können Sie gegenüber dem Bürgerbüro der Stadt Marsberg als Meldebehörde (Lillers-Straße 8, 34431 Marsberg) abgeben. Einen Vordruck hierfür finden Sie auf der Homepage der Stadt Marsberg unter dem Punkt Downloads.

Der Widerspruch gilt bis zum Widerruf.

Stand: 17.03.2023

Energiesparbuch und Klimafibel bei der Stadt Marsberg


Klima- und Bürgerbeirat der Stadt MarsbergKlima- und Bürgerbeirat der Stadt Marsberg

Es ist heute und in kommenden Jahren eine große Herausforderung, das Klima zu schützen und sich auf die Folgen des Klimawandels einzustellen. Auf Initiative der Energieagentur NRW wurde die Klimaschutzkampagne „Klimaschutz mit BRAvour“ bei der Bezirksregierung Arnsberg (BRA) ins Leben gerufen. Im Rahmen dieser Kampagne unterstützt die Bezirksregierung Arnsberg zusammen mit der Landesgesellschaft für Energie und Klimaschutz – NRW.Energy4Climate GmbH die teilnehmenden Kommunen vor Ort in ihren Klimaschutzbemühungen. Es gilt auch die Region Marsberg klimafreundlicher und nachhaltiger zu gestalten.

Der neue Klima- und Bürgerbeirat der Stadt Marsberg mit Akteuren aus der Bürgerschaft, Vereinen, Wissenschaft und Wirtschaft sowie der Politik fand sich Anfang Februar zu seiner 1. Sitzung im Jahr 2023 zusammen. Das Gremium soll zukünftig dem Fachausschuss und dem Rat der Stadt Marsberg bei Fragestellungen zu klimarelevanten Auswirkungen von politischen Beschlüssen zur Seite stehen. Als Bindeglied zwischen Bürgerschaft, Stadtverwaltung und Kommunalpolitik soll der Klima- und Bürgerbeirat dienen, um den Klimaschutz und eine nachhaltige Stadtentwicklung in Marsberg voranzubringen.

Mit dem Beitritt zur Kampagne „Klimaschutz mit BRAvour“ im Regierungsbezirk Arnsberg stellt sich die Stadt Marsberg der Herausforderung des Klimawandels.

Die Anstrengungen von Bund und Ländern können nur greifen, wenn auch die Bürgerinnen und Bürger mitmachen.

Mit der Kampagne werden verschiedene klimaschutzrelevante Themen wie Klimaschutz, Energie und Nachhaltigkeit aufgegriffen, Informationen und Tipps zusammengestellt sowie die Akteure zusammengebracht. 

Eine Broschüre mit Tipps zum Energiesparen und eine Klimafibel wurden jetzt im Klima- und Bürgerbeirat vorgestellt.

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann die eigenen Treibhausgas-Emissionen (CO2- Emissionen) reduzieren – zum Beispiel durch veränderte Gewohnheiten beim Einkaufen, bei der Fortbewegung, bei Stromversorgung und Stromverbrauch.

Die Klimafibel gibt Anregungen zum aktiven Klimaschutz, von einfachen Maßnahmen wie dem Einkauf saisonaler Produkte aus unserer Region bis hin zur Nutzung von zertifiziertem Ökostrom oder gar der Produktion eigenen Solarstroms. 

Die Informationenbroschüren liegen im Rathaus zur Mitnahme aus und sind auch auf der Homepage der Stadt Marsberg abrufbar.

Stand: 15.02.2023

Stromausfall in Marsberg – Bilanz der Stadtverwaltung


Gestern gegen 18:00 Uhr war von den Netzbetreibern mitgeteilt worden, dass die Arbeiten zur Stabilisierung des Stromnetzbetriebes erfolgreich abgeschlossen wurden. Alle Nutzer können das Stromnetz daher seitdem ohne Einschränkungen wieder in Anspruch nehmen.

Nachdem es in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag zum Stromausfall gekommen war, wurde der Stab für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Marsberg umgehend zusammengerufen. Durch diesen Krisenstab musste  noch vor Schulbeginn entschieden werden, ob die Schulen im Stadtgebiet Marsberg geöffnet werden können. Zum Zeitpunkt der Entscheidung gegen 4:30 Uhr war von den Fachleuten von Westnetz und Westfalen Weser Netz die Lage noch als instabil eingeschätzt und das Risiko eines erneuten (örtlichen) Stromausfalls konnte nicht ausgeschlossen werden. Dies insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Belastung des Stromnetzes zwischen 6:00 Uhr und 8:00 Uhr erfahrungsgemäß sprunghaft und deutlich ansteigt (Einschalten von Beleuchtung und elektronischen Haushaltsgeräten, höherer Energiebedarf von Unternehmen etc.).

Angesichts dieser Risikoeinschätzung wurde zur Gewährleistung der Sicherheit der Schüler/innen die Schließung der Schulen beschlossen. Es bestand das Risiko, dass die Schulwege teilweise oder völlig -durch den Ausfall der Straßenbeleuchtung und/oder nichtbeleuchtete Wohnhäuser- im Dunkeln lagen und auch eine vollständige Beleuchtung und Beheizung der Schulen war zum Zeitpunkt der Entscheidung nicht als gesichert anzunehmen. Tatsächlich musste später auch der Ausfall der Heizungsanlage an einer Schule festgestellt werden.

Zur Betreuung aller Schüler/innen, die zu den Schulen gekommen waren, standen an allen Schulen Ansprechpartner/innen und Betreuer/innen bereit.

Durch den Einsatz des stadteigenen Stromaggregates im Rathaus der Stadt Marsberg konnte dort sowohl die Stabsarbeit als auch der gewohnte Geschäftsbetrieb erfolgreich durchgeführt werden.

Durch das gute Wetter am gestrigen Tage konnten auch die vorhandenen PV-Anlagen im Stadtgebiet Marsberg dazu beitragen, das Stromnetz im Laufe des Tages zu entlasten. Die durch den Netzbetreiber Westnetz, Westfalen Weser und das THW eingesetzten Stromgeneratoren haben dafür gesorgt, dass das Stromnetz überdies stabilisiert werden konnte, so dass die Einwohner/innen und Gewerbetreibenden im Stadtgebiet Marsberg von weiteren Stromausfällen am gestrigen Tage verschont geblieben sind.

Bei Problemen und Anliegen war im Rathaus ein Bürgertelefon eingerichtet worden. Zudem standen in allen Feuerwehrgerätehäusern persönliche Ansprechpartner/innen für etwaige Hilfeleistungen zur Verfügung.

In diesem Zusammenhang spricht Bürgermeister Thomas Schröder nochmals ein großes Lob an alle Beteiligten aus. Bürgermeister Schröder: „Ich möchte mich an dieser Stelle bei allen Beteiligten recht herzlich bedanken, die dafür gesorgt haben, dass eine schnelle Schadensbehebung erfolgen konnte und weitaus größere Schäden vermieden wurden. Ich möchte ausdrücklich nochmals die hervorragende, schnelle und unbürokratische Zusammenarbeit aller Beteiligten hervorheben. Hier ist es beruhigend zu wissen, dass man auf gute und verlässliche Partner vor Ort zählen kann, die im Bedarfsfall sofort zur Verfügung stehen!“

Stand: 15.02.2023

Antragsfrist für Zuschüsse für die Jugendhilfe


Der Ausschuss für Schule, Kultur, Jugend, Familie, Soziales und Sport nimmt die Anträge zur Förderung der Jugendhilfe 2023 bis zum 31.03.2023 entgegen. Die Anträge können ab sofort bei der Stadtverwaltung Marsberg eingereicht werden.

Stand: 08.02.2023

Bauarbeiten zur Erweiterung des Rathauses


Im Bild neben dem Radlader: v. l. Herr Klaus Rosenkranz (Haupt- u. Personalamtsleiter), Frau Isolde Grosche (Architektin Ingenieurbüro Kepplin + Kampkötter), Herr Antonius Löhr (Allg. Vertreter des Bürgermeisters)Im Bild neben dem Radlader: v. l. Herr Klaus Rosenkranz (Haupt- u. Personalamtsleiter), Frau Isolde Grosche (Architektin Ingenieurbüro Kepplin + Kampkötter), Herr Antonius Löhr (Allg. Vertreter des Bürgermeisters)

Liebe Marsbergerinnen und Marsberger,

nun ist es soweit. Die Bauarbeiten für die Erweiterung des Rathauses sollen beginnen.

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zur Errichtung des geplanten Anbaus an das Rathaus erfolgen in der kommenden Woche sogenannte Sondierungsarbeiten durch die LWL-Archäologie für Westfalen, Außenstelle Olpe.

Hierzu werden Gräben durch den städtischen Betriebshof mittels eines Baggers auf der geplanten Erweiterungsfläche ausgehoben. Das geschulte Personal der LWL-Archäologie wird dann untersuchen, ob eine weitergehende Ausgrabung erforderlich ist, oder die Untersuchungsarbeiten damit abgeschlossen werden können.

Da ich aber in den vergangenen Tagen und Wochen in verschiedenen Gesprächen festgestellt habe, dass es bei vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern doch einen durchaus unterschiedlichen Informationsstand hinsichtlich der Gründe für den anstehenden Rathausanbau gibt, möchte ich Sie an dieser Stelle noch einmal zusammenfassend über die wesentlichen Aspekte informieren.

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hat die Stadt Marsberg für ihr Sozialamt ein Gebäude des LWL an der Bredelarer Straße angemietet. In diesem Gebäude nutzt das Sozialamt eine Fläche von ca. 570 m². Der Platz reicht allerdings aufgrund rechtlicher Vorgaben (Wohngeld Plus) und der aktuellen Flüchtlingskrise nicht mehr aus. Viel wichtiger ist aber, das Gebäude ist nicht barrierefrei zugänglich, was bereits zu mehrmaligen Ermahnungen seitens der übergeordneten Behörden geführt hat. Das Überwinden von mehreren Treppen ist eine Zumutung für unsere Bürgerinnen und Bürger, die mit ihren Anliegen dort Hilfe suchen. Auch aus energetischen Gesichtspunkten ist ein dauerhafter Betrieb in dem Gebäude nicht mehr zeitgemäß.

Weiterhin hat die Stadt Marsberg aufgrund des Raummangels im Rathaus Räumlichkeiten in einer Größe von 165 m² in einem örtlichen Gewerbebetrieb angemietet. Auch diese sind nicht barrierefrei zugänglich. Daher kann es sich hier auch nur um eine Übergangslösung handeln.

Die Flüchtlingsbeauftragte der Stadt Marsberg hat ihr Büro immer noch in den Räumen über der städtischen Bücherei. Wegen der aktuellen Flüchtlingssituation wird diese Stelle durch den HSK um eine weitere Vollzeitstelle ergänzt. Auch diese Räumlichkeiten sind nicht barrierefrei zu erreichen.

Auch das Rathaus verfügt nicht über einen Aufzug. Dieser Umstand passt ebenfalls nicht mehr in die Zeit und hat bereits mehrfach an den unterschiedlichsten Stellen für Unmut gesorgt. 

Wie Sie vielleicht gelesen haben, hat die Sparkasse Paderborn Detmold in Marsberg eine Fläche von 369 m² zur Vermietung angeboten. Wie Sie aber erkennen können, reicht diese Fläche bei weitem nicht für den oben beschriebenen Bedarf aus. Zudem muss auch diese Fläche baulich ertüchtigt werden.

Sicherlich gibt es gute Argumente hier Räumlichkeiten für den Stadtmarketing e.V. anzumieten. Diese Entscheidung obliegt aber selbstverständlich dem Verein.

Das Angebot dem e.V. Räume im Rathausanbau anzubieten resultiert lediglich aus der Konstellation, dass die Wirtschaftsförderung der Stadt Marsberg und die Geschäftsführung des Stadtmarketing e.V. zurzeit von derselben Person ausgeübt werden.

Bei den öffentlichen Vorstellungen durch den Architekten und die Verwaltung im Juli 2021 haben leider nur wenige von Ihnen die Gelegenheit genutzt, sich die Details anzusehen und sich davon zu überzeugen, dass hier kein Prachtbau entsteht, sondern ein Zweckbau, der sich architektonisch an dem Bestandsgebäude orientiert. Selbstverständlich sind auch Aspekte wie Energetik, Brandschutz, Digitalisierung und Sicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu beachten.

Zudem kommt Ihnen eine Konzentration der Verwaltung entgegen, da Sie dann fast alle Ansprechpartner der Verwaltung, mit Ausnahme der Stadtwerke, unter einem Dach vorfinden.

Für den Bürgermeister wird es keine Besonderheiten geben, sein Büro bleibt nämlich da wo es jetzt ist.

Herzlichst Ihr Bürgermeister Thomas Schröder

Stand: 17.01.2023

Wohngeld online berechnen und beantragen


Am 01. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.

Ab Mitte Dezember kann online über den Wohngeldrechner des Landes:

https://www.wohngeldrechner.nrw.de

die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.

Zweiter Heizkostenzuschuss
Wohngeldempfängerinnen und -empfänger erhalten als Ausgleich für den starken Anstieg der Energiekosten einen weiteren Heizkostenzuschuss.

Der Heizkostenzuschuss wird allen Wohngeldempfängerinnen und -empfängern geleistet, denen mindestens in einem der Monate September bis Dezember 2022 Wohngeld gezahlt wird. Der Heizkostenzuschuss ist nach der Personenzahl im Haushalt gestaffelt und beträgt für Haushalte mit einer Person 415 Euro, mit zwei Personen 540 Euro. Für jede weitere Person kommen 100 Euro hinzu.

In Nordrhein-Westfalen wird die Einmalzahlung voraussichtlich Ende Januar 2023 ausgezahlt werden. Ein Antrag ist nicht erforderlich, der Heizkostenzuschuss wird den berechtigten Personen vom Land automatisch gezahlt.

Second Heating Cost Subsidy
Housing benefit recipients get a further heating allowance in response to rapidly rising energy prices.
The requirement for heating cost subsidy recipients ist hat they received housing benefit for at least one month between September and December 2022. The heating cost subsidy is graded according to the size of the household:

In Norh rhine Westfalia the lump sum is expected to be paid out at the end of January. All those entitled will receive the heating cost subsidy automatically, so a separate application will not be necessary.

Housing Benefit Reform 2023
The housing benefit reform will come into force at the 1st of January 2023. Owing to this reform the number of people entitled to housing benefit will increase considerably. Unfortunately housing benefit recipients will have to wait for their claims to be processed due to an expected rush of applications, because local autorities will have to manage this large number with the existing staff. Citizens will not lose their claim, because housing benefit is calculated retrospectively from receipt of the application.

From mid-Dezember onwards you can estimate how much housing benefit you will receive by filling out a housing benefit calculator (www.wohngeldrechner.nrw.de), then you can submit your application.

?s?tma ödene?i
Konut yard?m? alanlar, enerji maliyetlerindeki keskin art??? telafi etmek için ek bir ?s?tma gideri sübvansiyonu al?rlar.
Is?nma yard?m?, Eylül - Aral?k 2022 aylar?n?n en az birinde konut yard?m? alan tüm konut yard?m? al?c?lar?na ödenecektir. Is?nma yard?m? hanedeki ki?i say?s?na göre derecelendirilir ve tek ki?ilik haneler için 415 avro, iki ki?i için 540 avro tutar?ndad?r. Her ilave ki?i için 100 Euro eklenir.

Kuzey Ren-Vestfalya'da tek seferlik ödemenin 2023 Ocak ay?n?n sonunda ödenmesi bekleniyor. Ba?vuruya gerek yoktur, ?s?nma gideri deste?i devlet taraf?ndan hak sahibine otomatik olarak ödenir.

konut yard?m? reformu
1 Ocak 2023'te, konut yard?m? reformu 2023 yürürlü?e girecek ve önemli ölçüde daha fazla insan?n konut yard?m? talep etmesine olanak tan?yacak.

Bununla birlikte, konut yard?m? yetkilileri, mevcut personel ile gelen çok say?da yeni ba?vuruyla ilgilenmek zorunda oldu?undan, daha uzun i?lem süreleri beklenebilir. Konut yard?m? ba?vurunun al?nd??? tarihten itibaren geriye dönük olarak hesapland???ndan, vatanda?lar hiçbir hak kayb?na u?ramaz.
Aral?k ay?n?n ortas?ndan itibaren, konut yard?m? hakk?n?z olan miktar? hesaplamak için eyaletin konut yard?m? hesaplay?c?s? www.wohngeldrechner.nrw.de'yi kullanabilir ve ard?ndan konut yard?m? ba?vurusunda bulunabilirsiniz.

Stand: 20.12.2022

Umgestaltung des Dorfplatzes in Helminghausen


Die bisher als Minigolfplatz genutzte Freifläche am Gutshof in Helminghausen bildet aufgrund der zentralen Lage den Mittelpunkt des Dorfes. Die in den 70er-Jahren hier installierte Minigolfanlage war abgängig und nicht mehr zeitgemäß. Hier soll nun eine barrierefreie Pit-Pat-Anlage (Hindernis-Billard) entstehen. Durch den im Vergleich zur Minigolfnutzung geringeren Platzbedarf kann eine großzügige Aufteilung des vorhandenen Geländes erfolgen. An die Pit-Pat-Anlage angrenzend soll ein multifunktionaler Dorfplatz entstehen, der für Feste oder etwaige Veranstaltungen genutzt werden kann. Im Anschluss ist ein Bereich vorgesehen, der mit Mehrgenerationengeräten ausgestattet wird. Der Tischtennisbereich wird saniert und anstelle des früheren Schachfeldes soll ein „Mensch-Ärgere-Dich-Nicht“-Feld errichtet werden.

Die einzelnen Bereiche werden durch wassergebundene Wege verbunden und die Beleuchtung mit modernster Technik erneuert. Durch die multifunktionale und weitgehend barrierefreie Ausstattung bei Erhalt des besonderen Charmes des historischen Geländes wird die Aufenthaltsqualität des dörflichen Mittelpunkts deutlich erhöht. Der Förderbescheid zur Umsetzung der Maßnahme wurde am 26.07.2021 von der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW Ina Scharrenbach persönlich vor Ort übergeben.

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen rund 87.000 € bei einer Unterstützung durch öffentliche Fördermittel in Höhe von 71.441 €. Die Förderung erfolgt aus Bundesmitteln des GAK-Rahmenplans (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“) sowie aus NRW-Landesmitteln. Neben den Fördermitteln wird die Maßnahme durch Eigenleistung von der Helminghauser Dorfgemeinschaft unterstützt.

Stand: 08.04.2022

Neugestaltung des Vorplatzes am Kilianstollen


Der Vorplatz und Eingangsbereich des Besucherbergwerks Kilianstollen war in die Jahre gekommen. Die Fläche war überwiegend unbefestigt und nach jedem Niederschlag bildeten sich in großem Maße Pfützen. Aus diesen Gründen hat die Stadt Marsberg auf Anregung des Marsberger Heimatbundes einen Gestaltungsvorschlag erarbeitet und einen Förderantrag zur Neugestaltung des Vorplatzes gestellt. Die ungeordnete Fläche wird mit Pflastersteinen neu befestigt und die Ableitung des Oberflächenwassers sichergestellt. Eine Strukturierung der Fläche wertet den Eingangsbereich des Stollens deutlich auf und führt zu einer Verbesserung der touristischen Infrastruktur. Der Förderbescheid zur Umsetzung der Maßnahme wurde am 26.07.2021 von der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW Ina Scharrenbach persönlich übergeben.

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen rund 35.000 € bei einer Beteiligung des Marsberger Heimatbundes e.V. mit einem Betrag von 7.500 € und öffentlichen Fördermitteln in Höhe von 19.381 €. Die Förderung erfolgt aus Bundesmitteln des GAK-Rahmenplans (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“) sowie aus NRW-Landesmitteln.

Stand: 03.03.2022

Dorferneuerungsmaßnahme in Padberg


Ende 2019 wurde mit den Arbeiten zur Umgestaltung des Padberger Dorfmittelpunktes begonnen. Die Dorferneuerungsmaßnahme umfasst die Umgestaltung des gesamten Dorfplatzes „Am Pumpenstein“. Der Dorfplatz war in die Jahre gekommen und wurde so umgestaltet, dass er nicht nur die Funktion als Rastplatz für Wanderer und Radfahrer erfüllt, sondern auch der Dorfgemeinschaft einen Platz zur Begegnung bietet. Gleichzeitig wurde für Besucher und Bewohner zusätzliche Infrastruktur bereitgestellt. Der ortsbildprägende Platz, der auch mit einer begrünten Pergola als Wetterschutz ausgestattet wurde, kann dabei weitere Funktionen übernehmen. Durch die Vergrößerung und Aufwertung bietet er als zentraler Markt- oder Festplatz Raum für Aufstellflächen und Sitzgelegenheiten. Dabei lehnte sich die dörfliche Gestaltung an die historische abgerundete Form des Platzes und des Brunnens an. 

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen rund 320.000 € bei einer Beteiligung des Fördervereins „Ring Padberg“ 10.500 € und öffentlichen Fördermitteln in Höhe von rund 165.000 €. Die Förderung erfolgte aus Bundesmitteln des GAK-Rahmenplans (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“) sowie aus NRW-Landesmitteln. Neben dem finanziellen Beitrag wird die Maßnahme durch rund 800 Stunden Eigenleistung von der Padberger Dorfgemeinschaft unterstützt.

Stand: 11.11.2021

Dorferneuerungsmaßnahme in Meerhof


Ende 2019 wurde mit den Arbeiten zur Umgestaltung des Meerhorfer Dorfmittelpunktes begonnen. Die Dorferneuerungsmaßnahme umfasst die Umgestaltung des Dorfplatzes am Ehrenmal sowie das Freigelände hinter der alten Schule mit der Verbindung zwischen den beiden Standorten. Der ortsbildprägende Platz am Ehrenmal wird durch eine zusätzliche Befestigung aufgewertet und gleichzeitig wird dort durch die Gestaltung neue Aufenthaltsqualität mit einzelnen Sitzmöglichkeiten geschaffen. Auch das Kleinklima profitiert vom geplanten Bachlauf, der im Sommer auch zum einfachen Spiel einlädt.

Die Fläche hinter der "Alten Schule" wird ebenfalls aufgewertet. Hier wird der Treffpunkt im Dorfgemeinschaftshaus durch einen attraktiven Treffpunkt im Freien erweitert. Eine Eingrünung bildet geschützte Räume. Die Nutzer des DGH, aber auch alle anderen Meerhofer Bürger, sollen hier Angebote zur gemeinsamen Nutzung vorfinden, das Freizeitangebot wird verbessert. Ein weiteres Ziel der Umgestaltung ist eine Zusammenführung des Dorfplatzes und des Geländes um die ehemalige Schule.  

Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen rund 280.000 € bei einer Beteiligung des Vereins Klassengeist eV mit 35.000 € und öffentlichen Fördermitteln in Höhe von rund 180.000 €. Die Förderung erfolgte aus Bundesmitteln des GAK-Rahmenplans (Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“) sowie aus NRW-Landesmitteln. Neben dem finanziellen Beitrag wird die Maßnahme durch rund 700 Stunden Eigenleistung von der Meerhofer Dorfgemeinschaft unterstützt.

Stand: 07.10.2021

Weitere Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik


Nachdem in den vergangenen Jahren bereits 775 Lichtpunkte auf LED-Technik umgerüstet wurden, wird im November und Dezember 2022 die Umrüstung weiterer 171 Straßenleuchten durchgeführt. Im Einzelnen befinden sich die Leuchtstellen in den Ortsteilen Canstein, Oesdorf, Padberg und Niedermarsberg. Die Energieeinsparung durch die Umrüstung liegt bei über 70 %. Das entspricht einer Emissionsreduktion von 141 t CO2 über 20 Jahre.

Das Kostenvolumen der Maßnahme beträgt rund  88.000 €, wobei 35 % der Kosten durch Zuwendungen aus den Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) über das "Förderprogramm von Klimaschutzprojekten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative " getragen werden (FöKZ 67K18824). Nähere Informationen zu dem Programm befinden sich auf der Homepage des BMWK www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie sowie des Projektträgers ZUG www.z-u-g.org .

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Stand: 08.11.2022

Informationen zur Schöffenwahl 2023


Die Ergebnisse der Landtagswahl 2022 für Marsberg finden Sie hier: http://wahlergebnisse.marsberg.com





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