Stadt Marsberg im Sauerland

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„Abstand halten“ beim Überholen


Foto von links: Ralf Köcher (Bezirksbeamter), Hubert Aßhauer (Stadt Marsberg), Christoph Hester (Radverkehrsbeauftragter des HSK), Bürgermeister Thomas Schröder, Hubertus Agel (Bezirksbeamter).Foto von links: Ralf Köcher (Bezirksbeamter), Hubert Aßhauer (Stadt Marsberg), Christoph Hester (Radverkehrsbeauftragter des HSK), Bürgermeister Thomas Schröder, Hubertus Agel (Bezirksbeamter).

Stadt Marsberg beteiligt sich an der Verkehrssicherheitsaktion des Hochsauerlandkreises

Marsberg. Abstand halten! Das gehört für Autofahrer gegenüber Radfahrern ab 2020 nicht mehr nur zum guten Ton, sondern ist Gesetz. Wer mit dem Auto einen Radfahrer überholt, muss innerorts 1,50 Meter und außerorts 2 Meter Abstand halten. Und das gilt unabhängig davon, ob ein Schutzstreifen vorhanden ist oder nicht. Um diese Regelung bekannter zu machen, startet der Hochsauerlandkreis mit seinen Städten und Gemeinden die Kampagne „Abstand halten“.

In einfacher Bildsprache wurde ein Logo entwickelt, das auf die gesetzliche Abstandsregelung beim Überholen von Radfahrern hinweist und Autofahrer sensibilisieren soll.

An besonderen Verkehrsachsen, die sowohl für den Radverkehr als auch für den Kfz-Verkehr eine hohe Bedeutung haben, sollen die Banner medienwirksam über einen Zeitraum von jeweils vier Wochen pro Standort aufgestellt werden. „Sicherheit auf unseren Straßen ist eine gemeinsame Verantwortung. Beim Überholen von Radfahrern ist ein respektvoller Abstand essenziell. Nur durch Rücksichtnahme und ein sicheres Miteinander können wir den Straßenverkehr für alle sicherer gestalten“, so Bürgermeister Thomas Schröder.

„Außerdem ist die Förderung des Radverkehrs ein wichtiger Schritt hin zu einer nachhaltigen und gesunden Mobilität. Doch nur wenn wir die Sicherheit der Radfahrer gewährleisten, können wir diesen Wandel erfolgreich gestalten“, ergänzt Bürgermeister Schröder.

Hierbei wird die Stadt Marsberg auch von der Kreispolizeibehörde unterstützt.

„Laufende und für das kommende Jahr geplante Verkehrssicherheitsaktionen wie das Pedelec-Training und die Aktion „Toter Winkel“ können von der Kampagne profitieren und eine noch größere Zielgruppe erreichen“, erklärt Christoph Hester, Radverkehrsbeauftragter des Hochsauerlandkreises.

Stand: 22.10.2024

Förstersprechstunde am 07.11.2024


Am Donnerstag, den 07.11.2024 findet die nächste Förstersprechstunde ab 16.00 Uhr statt. Zum Thema Stadtwald Marsberg steht Revierleiter Lars Grothe, Dipl.-Ing. (FH) Forstwirtschaft, am Meilerplatz in Marsberg-Giershagen zur Verfügung. Anmeldungen werden unter Tel.: 02992 602 212 erbeten

Stand: 22.10.2024

ADFC Fahrradklimatest bis zum 30.11.2024; Online-Umfrage


Die Stadt Marsberg möchte auf den Fahrradklimatest des Allgemeinen Deutschen Fahrrad Clubs (ADFC) 2024 hinweisen. Noch bis zum 30. November können Radfahrer/innen im HSK wieder bewerten wie die Fahrradfreundlichkeit in den Städten und Gemeinden ist.

Aus den Ergebnissen errechnet der ADFC das Ranking der fahrradfreundlichsten Städte und Gemeinden Deutschlands. Individuelle Ortsprofile geben den Kommunen wertvolle Rückmeldungen, wie sie das Angebot für Radfahrende weiter verbessern können. Der ADFC-Fahrradklima-Test wird gefördert vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr. Die Ergebnisse werden im Frühjahr 2025 in Berlin vorgestellt.

Macht Radfahren in Ihrer Stadt Spaß oder Stress? Wie einladend sind die Radwege? Klappt das Miteinander im Straßenverkehr?

Bereits in 2022 hatten sich alle Kommunen im HSK am Fahrradklimatest beteiligt. Es wäre schön ,wenn die Radfahrenden sich an der Umfrage beteiligen würden.

Web-Link:

https://fahrradklima-test.adfc.de/

Erklärfilm:

https://youtu.be/A89YhSDs8SU

Stand: 17.10.2024

Jahresabschluss der Stadt Marsberg zum 31.12.2023 schließt mit einem Jahresüberschuss ab


Der Rat der Stadt Marsberg hat in seiner Sitzung am 10.10.2024 den Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellt, den Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage zugeführt und Bürgermeister Thomas Schröder die Entlastung erteilt.

Laut fortgeschriebenem Ansatz war ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.016.230,00 € veranschlagt. Zur Verbesserung des Jahresergebnisses tragen maßgeblich die höheren Steuererträge, Steigerungen bei den Kostenerstattungen, die höheren Finanzerträge sowie sonstigen ordentlichen Erträgen und den Einsparungen bei den Personalaufwendungen, den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, den bilanziellen Abschreibungen und den sonstigen ordentlichen Aufwendungen bei.

Die Gewerbesteuererträge liegen 2023 mit 17.355 T€ um 3.803 T€ über dem fortgeschriebenen Planansatz von 13.551 T€. Die Abhängigkeit von einigen wenigen großen Gewerbebetrieben kann zu erheblichen Ertragsschwankungen führen. Das Gewerbesteueraufkommen in 2022 und besonders in 2023 ist außergewöhnlich hoch und führt im Rahmen vom Gemeindefinanzierungsgesetz zu niedrigeren Schlüsselzuweisungen in Folgejahren, ein Anteil der Gewerbesteuererträge wurde daher einer sonstigen Rückstellung zugeführt um die Mehraufwendungen bei Umlagen durch die höhere Steuerkraft in zukünftigen Jahren zumindest teilweise kompensieren zu können.

In 2023 wurden insgesamt 6,2 Mio. € investiert, der Substanzerhalt konnte somit gewahrt bleiben, weil die Investitionen die bilanziellen Abschreibungen übersteigen.

Zum 31.12.2023 hat die Stadt Marsberg Kredite in Höhe von 1,57 Mio. € bilanziert, hiervon entfallen 1,1 Mio. € auf das Förderprogramm „Gute Schule 2020“.

Der Jahresabschluss 2023 der Stadt Marsberg schließt mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 259.719,06 € ab, welcher der Ausgleichsrücklage in voller Höhe zugeführt wird. Die Ausgleichsrücklage ist in der Bilanz ein gesonderter Posten des Eigenkapitals. Sie übernimmt im Rahmen des Haushaltsausgleichs eine Pufferfunktion für Schwankungen der Jahresergebnisse, indem sie zum Ausgleich von Fehlbeträgen eingesetzt werden kann. Dabei gilt ein Haushaltsplan dann noch als (fiktiv) ausgeglichen, wenn der Fehlbetrag durch die Ausgleichsrücklage aufgefangen werden kann.

Für das laufende Haushaltsjahr 2024 erwartet die Verwaltung Dank der positiven Entwicklung bei der Gewerbesteuer ebenfalls ein ausgeglichenes Jahresergebnis vorzulegen. Die aktuellen Gewerbesteuermehrerträge sollen teilweise für die Deichertüchtigung an der Diemel und Maßnahmen im Rahmen des Starkregenrisikokonzeptes sowie für die Errichtung von Rettungspunkten im Wald bereitgestellt werden.

Stand: 11.10.2024

Einbringung Haushaltsplan 2025


Marsberg bringt fiktiv ausgeglichenen Haushalt 2025 mit aufkommensneutralen Steuersätzen ein

Am 10.10.2024 legte Bürgermeister Thomas Schröder zusammen mit Kämmerin Ann Christin Kern den Etat-Entwurf für das Jahr 2025 vor. Dieser weist im Ergebnis einen Jahresfehlbetrag i. H. v. 1.362.000 € für das Haushaltsjahr 2025 aus, welcher über eine Entnahme aus der Ausgleichsrücklage finanziert werden kann und somit als fiktiv ausgeglichen gilt.

Den Erträgen i. H. v. 54,69 Mio. € stehen Aufwendungen i. H. v. 56,05 Mio. € gegenüber. Sorgen bereitet der Verwaltung die Entwicklung der finanziellen Rahmenbedingungen. Die Schlüsselzuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen reduzieren sich von 2024 zu 2025 massiv und belasten den Marsberger Haushalt durch Mindererträge um 5,9 Mio. €. Des Weiteren steigt die Kreisumlage an den Hochsauerlandkreis auf 13.143.080 € in 2025 und somit um 1,8 Mio. €, die Jugendamtsumlage führt zu weiteren Mehraufwendungen von 1,6 Mio. €. Erfreulich entwickelt sich hingegen die Gewerbesteuer und führt zumindest anteilig zu einer Kompensierung der Belastungen um 3,7 Mio. €.

Kämmerin Kern warnt, dass die fehlende adäquate Finanzausstattung des Kreises die soliden Marsberger Finanzen gefährden könnten. Der Brandbrief der Kommunen aus dem Jahr 2023 ist daher weiterhin aktuell, denn nur nachhaltige Finanzen vor Ort schaffen handlungsfähige Kommunen, die auch in Zukunft Investitionen tätigen können.

Das Investitionsprogramm 2025-2028 sieht Investitionen bei der Feuerwehr mit 4,7 Mio. €, in den Bereichen Straßen- und Wirtschaftswegen mit 4,6 Mio. € und bei den Schulen und Kindergärten mit insgesamt 3,4 Mio. € vor. Für das Gymnasium liegt noch keine Kostenschätzung vor, sodass die Sanierung/ Neubau im Rahmen der Änderungsliste bei den Haushaltsberatungen ergänzend im Haushaltsplan 2025 berücksichtigt werden soll.

Zur Finanzierung der vorgesehenen Investitionen ist eine Kreditaufnahme von 1,6 Mio. € in 2025 vorgesehen. Schwerpunkte in 2025 bilden die OGS Erweiterung an der Grundschule Giershagen mit 1 Mio. € (weitere 400 T€ folgen in 2026), die energetische Sanierung am Schulgebäude Trift 33 mit 900 T€ sowie die Feuerwehrgerätehäuser in Westheim mit 726 T€ und Meerhof mit 100 T€ (weitere  1,1 Mio.€ in 2026-2028). 250 T€ sind für einen Unimog als Ersatzbeschaffung beim Betriebshof vorgesehen. Investitionen im Bereich der EDV sind mit jährlich 208 T€ für die Digitalisierung der Verwaltung, an Grundschulen, dem Gymnasium und der Sekundarschule vorgesehen. In Obermarsberg sind 332 T€ für den Platz um die Nikolaikirche und das Ehrenmal mit Fördermitteln von 227 T€ veranschlagt. Der barrierefreie Rundweg um den Weiher in Helminghausen ist mit 70 T€ veranschlagt, hier stehen Fördermittel von 46 T€ gegenüber. Im Bereich Straßen und Wirtschaftswegen wird 2025 investiert in Beringhausen Am Wiesenrain, der Markusstraße und dem Hohlweg, in Giershagen bei der Pfarrer-Koch-Straße und dem Baugebiet Northolter Straße (2. Bauabschnitt), in Obermarsberg bei der Eresburgstraße sowie Mittel für die Mönchstraße und Vincentiusstraße/ Einmündung Gansauweg in Niedermarsberg werden bereitgestellt.

Für die Feuerwehr sind im nächsten Jahr 15 T€ für die mediale Ausstattung des Schulungs- und Stabraums, 40 T€ für die Funkausstattung sowie weitere 80 T€ für Atemschutz, technische Hilfe und kleinere Investitionen vorgesehen. Aufgrund der langen Lieferzeiten für Feuerwehrfahrzeuge sind zusätzlich rd. 2,1 Mio. € als Verpflichtungsermächtigungen für die kommenden Jahre in der Haushaltssatzung vermerkt, dies betrifft die Drehleiter, den Einsatzleitwagen, ein Löschfahrzeug und einen Gerätewagen.

Bei der Grundsteuerreform sind die Messbeträge der Grundsteuer A in Marsberg insgesamt gestiegen. Die Verwaltung folgt daher der Empfehlung des Landes Nordrhein- Westfalen den Hebesatz der Grundsteuer A von 321 % auf 222 % zu senken. Bei der Grundsteuer B haben sich die Messbeträge in Marsberg gegenläufig zur Grundsteuer A entwickelt. Die Messbeträge bei der Grundsteuer B sind insgesamt in Marsberg stark gesunken, je Ortschaft aber unterschiedlich stark. Das Land Nordrhein- Westfalen empfiehlt daher der Stadt Marsberg den aktuellen Hebesatz von 484 % auf 673 % anzuheben, um ein aufkommensneutrales Steueraufkommen im Sinnen der Grundsteuerreform zu erzielen. Die Verwaltung folgt dem Vorschlag zu den aufkommensneutralen Hebesätzen und weist daraufhin, dass sich die Zahlungsverpflichtungen je Steuerzahler durch die Grundsteuerreform sehr individuell entwickeln werden. Das Steueraufkommen der Grundsteuern A und B sind somit in Marsberg konstant veranschlagt worden, sodass die tatsächlichen Mehrbelastungen bei der Kreis- und Jugendamtsumlage ohne eine Erhöhung des Steueraufkommens finanziert werden. Erfreulicherweise ist für 2025 eine Senkung bei den Winterdienst- und den Abfallgebühren vorgesehen. Die Wasser-, Abwasser- und Niederschlagsgebühren der Stadtwerke sowie die Straßenreinigungsgebühren können konstant gehalten werden.

Im kommunalen Miteinander fordern Bürgermeister Schröder und Kämmerin Kern ausdrücklich eine bessere Finanzausstattung der Kommunen und Kreise. Besonders der hohe Jahresfehlbetrag des Hochsauerlandkreises bereitet den Marsberger Akteuren Sorge. Wenn die Finanzausstattung des Hochsauerlandkreises sich nicht wesentlich verbessert, führt eine Steigerung bei der Kreisumlage zu einer weiteren Belastung der Stadt Marsberg. Bürgermeister Schröder fordert weiterhin eine bessere Finanzierung beim OGS Ausbau in den Kommunen, einen Bürokratieabbau, sowie eine adäquate Finanzausstattung zur Abfederung steigender Umlagen.

Stand: 11.10.2024

Sachstandsbericht Carolus-Magnus Gymnasium


Im Zusammenhang mit der Sanierung der Physik- und Bioräume im Carolus-Magnus-Gymnasium mussten zur Befestigung technischer Gerätschaften die Decken geöffnet werden. Hierbei wurden Mängel festgestellt, die durch einen Statiker begutachtet wurden. Aufgrund der Schwere der Mängel fiel die Entscheidung, dass keine Beschulung im Altbau des CMG mehr möglich sei, die Räume in dem Anbau rund um die Aula aber weiterhin nutzbar seien.

Direkt nach der Entscheidung erarbeiteten die Schulleitungen der Sekundarschule und des Gymnasiums sowie die Verwaltung eine Lösung, wie eine weitere Beschulung der Schülerinnen und Schüler des CMG gelingen kann. Diese sind nun in beiden Standorten der Sekundarschule sowie am alten Standort an der Schöffenwiese untergebracht.

Für weitere Einzelheiten verweise ich auf die Sachstandsdarstellung, die dem letzten Protokoll des Schul- und Kulturausschusses beigefügt ist.

Zwischenzeitlich fanden im Altbau des CMG weitere Untersuchungen statt, ein erneutes Gespräch mit dem beauftragten Statiker und Prüfstatiker war für den 25. September terminiert. Von diesem Gespräch hatte sich die Verwaltung Klarheit hinsichtlich einer möglichen Sanierung oder eines erforderlichen Neubaus erhofft. Leider konnte keine eindeutige Aussage getätigt werden. Grundsätzlich scheinen die Decken aber – vorbehaltlich weiterer notwendiger Untersuchungen – sanierungsfähig zu sein.

Weitere Untersuchungen laufen derzeit, am Dienstag dieser Woche führte die Verwaltung zusammen mit dem Statiker und der Schulleitung zudem einen Ortstermin mit einem erfahrenen Betonsanierungsunternehmen durch. Es wurde festgelegt, dass in den Herbstferien eine Probesanierung in einem Raum durchgeführt wird, um abzuklären, ob eine Sanierung tatsächlich auch praktisch möglich wäre und wenn ja, wie aufwändig diese sei.

Fraglich ist, ob eine derartige Sanierung auch wirtschaftlich ist. Dabei müssen nicht nur die Kosten der Sanierung selbst, sondern auch Kosten für eine erforderliche Interimslösung und eines eventuellen Abrisses des Bestandsgebäudes mit in Betracht gezogen werden.

Derzeit findet der Unterricht des CMG an drei unterschiedlichen Standorten statt. Die Verwaltung versteht den Wunsch des Gymnasiums nach einem gemeinsamen Übergangsstandort, um dort – unabhängig von der noch zu entscheidenden Lösung – als Schulgemeinschaft wieder einen Ankerpunkt zu haben und sichert diesen auch zu. Klare Aussagen, wo dieser sein wird, können wir zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht treffen. Das erklärte Ziel ist, dass das Gymnasium ab dem Schuljahr 2025/26 wieder unter einer Adresse zu erreichen ist.

Unabdingbar ist zunächst eine klare Rückmeldung des Statikers, des Prüfstatikers und des beauftragten Betonbauunternehmens, ob eine Sanierung möglich und wirtschaftlich ist oder ob es auf einen Neubau oder eine Alternativlösung hinausläuft. Die Verwaltung wartet diese Rückmeldung jedoch nicht tatenlos ab, sondern prüft derzeit unterschiedlichste Varianten durch, um zum Zeitpunkt der Rückmeldung schnell und auf einer soliden Basis entscheiden zu können. In diese Überlegungen haben wir am gestrigen Nachmittag die Schulleitungen und Vertreterinnen und Vertreter der Fraktionen einbezogen, um die Komplexität des Themas zu verdeutlichen.

Falls eine Sanierung umsetzbar wäre, könnten aufgrund des Baulärms sowie der Baufahrzeuge auf dem Gelände auch die Räumlichkeiten im Anbau des Gymnasiums nicht mehr genutzt werden. Die gesamte Schule müsste folglich bis zum Ende der Sanierung in einer Interimslösung untergebracht werden.

Diese Interimslösung würde aus Containern bestehen. Die Verwaltung wird für eine Interimslösung in jedem Fall geeignete spezielle Schulraumcontainer beschaffen. Es muss kein Elternteil Angst haben, dass seine Kinder in einem einfachen Baucontainer beschult werden.

Abhängig davon, wie lange die Sanierung dauert, muss geprüft werden, ob ein Kauf oder das Mieten von Containern wirtschaftlicher wäre. In Abhängigkeit der Entscheidung Miete oder Kauf steht dann auch die Haushaltsplanung – das Mieten wäre konsumtiv, der Kauf hingegen investiv.

Das gilt auch für den akuten Bedarf an Fachraumcontainern, vor allem in den naturwissenschaftlichen Fächern. Entsprechende Abstimmungen mit den betroffenen Fachlehrkräften laufen, da gerade in diesen Fächern ganz andere Anforderungen an Räumlichkeiten gelten als bei „normalen“ Unterrichtsräumen. Hier seien beispielhaft nur die Lagerung von Chemikalien, die Lüftung und die Lagermöglichkeiten für die unterschiedlichsten Sammlungen genannt.

Die Formulierung „Beschaffung von Containern“ klingt leider auch vermeintlich einfacher als der Prozess tatsächlich ist. Zunächst einmal muss ein vom Untergrund her geeigneter Standort gefunden werden bzw. der Untergrund entsprechend hergerichtet werden. Auch die erforderlichen Leitungen wie beispielsweise Wasser und Strom müssen verlegt werden. Und nicht zuletzt müssen Brandschutzvorgaben etc. eingehalten und die Klassenräume auch ausgestattet werden. Dies wird natürlich selbstverständlich zum größtmöglichen Teil mit dem vorhandenen Mobiliar erfolgen. Auch wird WLAN für das mobile und digitale Arbeiten zur Verfügung gestellt.

Stellt sich die Frage nach dem Standort. Dieser ist unter anderem auch abhängig von der Anzahl der benötigten Container. Bei der Möglichkeit einer Sanierung ist von einem größeren Containerbedarf auszugehen als im Falle eines Neubaus. Die Gleichung: „Grundfläche der Schule“ = „benötigte Standortfläche für die Container“ geht nicht unbedingt auf, da die Container eine recht starre Struktur vorgeben, die nicht dem ursprünglichen Grundriss entspricht.

Die Planung der Anordnung der Container am Standort inklusive spezieller Toilettencontainer muss sinnvoll durchdacht werden. Die Unterrichtsräume benötigen ausreichend Tageslicht, ebenso die Räumlichkeiten für die Lehrkräfte und das pädagogische Personal. Auch an eine Pausenhalle und einen Schulhof muss gedacht werden. Gelingt das alles eingeschossig oder nicht? Der Bau einer mehrgeschossigen Containeranlage ist dabei mit mehr Auflagen und Herausforderungen verbunden als der einer eingeschossigen und zieht auch ein komplexeres Genehmigungsverfahren nach sich. Die Verwaltung kann folglich auch nicht „einfach so“ Container bestellen ohne eine grundlegende Planung.

Das zuvor Gesagte gilt fast genauso für den Fall eines möglichen Neubaus. In diesem Fall würden jedoch weniger Container benötigt als bei einer Sanierung, da die Räume im Anbau des Gymnasiums, die aktuell auch genutzt werden, weiter als Unterrichtsräume verwendet werden könnten. Zudem könnten die benötigten Container aller Voraussicht nach auf dem Gelände an der Schöffenwiese untergebracht werden.

Wie bereits in einem Brief an die Eltern der Schülerinnen und Schüler des CMG mitgeteilt, hofft die Verwaltung auf Verständnis bei den Eltern, Lehrkräften sowie den Schülerinnen und Schülern. Wir stehen als Stadtgemeinschaft vor einer Entscheidung, die Marsberg ungeplant mehrere Millionen Euro kosten wird. Diese Summe übersteigt das übliche Investitionsvolumen unserer Kommune um ein Vielfaches, daher will diese Entscheidung wohlüberlegt und mit allen Betroffenen gut abgestimmt sein.

Dabei müssen wir auch mögliche Lösungen im Bestand in Betracht ziehen, beispielsweise den Einzug des Gymnasiums in einen der Standorte der Sekundarschule und die Konzentration der Sekundarschule an dem anderen – wohlwissend, dass dies auch große Baumaßnahmen an beiden Standorten sowie Interimslösungen für beide Schulen nach sich zieht. Auch hier ist die Wirtschaftlichkeit zu prüfen, aber ebenfalls die geeignete pädagogische Nutzbarkeit der vorhandenen Räumlichkeiten vor dem Hintergrund der Anforderungen der Schüler- und Lehrerschaft der unterschiedlichen Schulformen. 

Wir sind jedoch sehr zuversichtlich, dass wir eine zufriedenstellende Lösung finden werden und arbeiten weiterhin mit Hochdruck daran. Die bisherigen Gespräche mit den Beteiligten haben gezeigt, dass wir alle gemeinsam versuchen, trotz der widrigen Umstände die bestmöglichen Lern- und Arbeitsbedingungen für die Schülerschaft, die Lehrkräfte und das pädagogische Personal sowohl am Gymnasium als auch an der Sekundarschule zu schaffen. Gerade der Sekundarschule gilt der besondere Dank der Verwaltung: die Schulgemeinschaft ist spontan zusammengerückt und schränkt sich ein, um dem Gymnasium kurzfristig eine Bleibe zu geben. Diese Lösung kann und darf aber keine langfristige sein. Spätestens zu den Sommerferien im kommenden Jahr sollte eine tragfähige Interimslösung – in welcher Form und an welchem Standort auch immer - zur Verfügung stehen.

Stand: 11.10.2024

Westfalen Weser sucht Klima-Sieger! – Förderwettbewerb zur energetischen Sanierung von Vereinsgebäuden geht in die neunte Runde!


Klima.Sieger - Sparen, sanieren, schützen – unter diesem Motto startet Westfalen Weser in diesem Jahr bereits zum neunten Mal einen Förderwettbewerb für Vereine in unserer Region. Ziel ist es, Vereine in ihrem ehrenamtlichen Engagement für den Klimaschutz, den Einsatz Erneuerbarer Energien und die Energieeffizienz vor Ort finanziell und mit Know-How zu unterstützen. Preisgelder von bis zu 25.000 Euro winken den Gewinner*innen!

Interessierte Vereine können sich ab sofort bis 12. Januar 2025 über ein Onlineformular bewerben, das auf der Homepage von Westfalen Weser unter www.westfalenweser.com, Rubrik Regionales Engagement/Klima.Sieger, bereitgestellt ist.

Details entnehmen Sie bitte dem Flyer. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.westfalenweser.com/regionales-engagement/wettbewerbe/klimasieger .

Stand: 10.10.2024

Elternabend im Städt. Familienzentrum „Pfiffikus“ am 17.10.2024


Am 21.10.2024  referiert Nicole Ernesti von der Beratungsstelle der Caritas Meschede e.V. in Brilon im städtischen Familienzentrum „Pfiffikus“ Erlinghausen über das Thema „Was kann ICH tun, um mein Kind vor sexualisierter Gewalt zu schützen?“.
Der Elternabend beginnt um 18.00 Uhr. Anmeldungen werden bis zum 17.10.2024 unter Tel. 02992/3131 und unter kiga_erlinghausen@marsberg.com entgegengenommen. Die Teilnahme ist kostenlos.

Stand: 08.10.2024

2. Marsberger Pool-Party im Hallenbad "Diemeltal" am 02. November 2024 von 18:00 - 21:00 Uhr.


"Disco Pool-Party in Marsberg"

Abfeiern mit dem ZEPHYRUS-Discoteam

 

2. Marsberger Pool-Party im Hallenbad "Diemeltal" am 02. November 2024 von 18:00 - 21:00 Uhr.

Showtime, Party und Badespaß in einem

Das Marsberger Hallenbad "Diemeltal" macht‘s erneut möglich und veranstaltet nach dem großen Erfolg im vergangenen Jahr jetzt die 2. Marsberger Pool-Party.
Die Jungs des Zephyrus-Discoteam aus Oerlinghausen verwandeln das Hallenbad "Diemeltal" wieder in ein Spieleparadies und sorgen für Riesen-Badespaß für alle Kinder und Jugendlichen aus Marsberg und Umgebung.

Deutschlands Pool-Party-Team No.1 macht in diesem Herbst in mehr als 50 Hallen- und Freizeitbädern Station. Das eingespielte Team aus Leopoldshöhe bei Bielefeld ist der ultimative Spezialist für Riesen-Badespaß. Ein Profi-DJ sorgt mit seiner 8.000 Watt JBL-Soundanlage und einer bunten LED-Lightshow, Smoke-Factory und Sparkling Magnesium für einzigartigen Party-Alarm, legt angesagte Charthits auf und hat die beliebtesten Hits zum Abfeiern im Plattenkoffer, darüber hinaus werden jede Menge Musikwünsche der Badegäste erfüllt.

Dann aber geht’s erst richtig los. Im Wasser laden aufblasbare Großspielgeräte in vielen bunten Farben und Formen zum Spielen und Toben ein, da schwimmen ein Disco-Hase, krasse Seeungeheuer, Wasserschildkröten und Riesenkraken. Auf den coolen Twister-Inseln lässt sich prima chillen, die lila Laufmatte schafft man nur mit viel Anlauf und Full-Speed und in den knallbunten Water-Globes, die extra für das Pool-Party Team No.1 hergestellt worden sind, können die Kinder und Jugendlichen halbwegs erahnen, wie es einem Hamster im Laufrad ergeht. Zudem können sich die Partygäste damit prima übers Wasser kugeln.

Aber nicht nur im Wasser ist Party-Alarm angesagt, auch am Beckenrand wird ordentlich Action geboten. Mit einem Non-Stop-Showprogramm sorgen die erprobten Animateure für unvergesslichen Wasserspaß. Gesucht werden u.a. die Hula-Hoop-Queen sowie der Luftgitarrengott des Tages, möglicherweise wird sogar der Arschbomben-König prämiert.

Und als ob all das nicht schon genug Wasserspaß verspricht, will das Zephyrus-Discoteam - als Zugabe quasi - gemeinsam mit allen Gästen aus dem Schwimmerbecken ein Wellenbecken machen. Wie das geht? Seid dabei und erlebt es …

Um diese einzigartige Party nicht zu verpassen, können bereits ab dem 14. Oktober 2024 Eintrittskarten für nur 2,00 € pro Person im Hallenbad "Diemeltal" im Vorverkauf erworben werden. Die Eintrittskarten sind nur begrenzt verfügbar. Es lohnt sich daher schnell zu sein.

Gesponsert wird die Veranstaltung wie auch schon bereits im vergangenen Jahr durch die Sparkasse Paderborn-Höxter-Detmold.

Die Teilnahme an der Pool-Party setzt eine sichere Beweglichkeit im Wasser voraus.

Nicht-Schwimmern kann daher leider kein Einlass gewährt werden.

Stand: 07.10.2024

Bürgersprechstunde am 17.10.2024


Am Donnerstag, 17.10.2024 findet ab 16:00 Uhr eine Bürgersprechstunde mit Herrn Bürgermeister Thomas Schröder statt. Interessierte Bürger/Innen können sich telefonisch oder persönlich im Rathaus an Herrn Schröder wenden.

Um einen reibungslosen Ablauf ohne Wartezeiten zu gewährleisten, sollten Sie bis zum 15.10.2024 ein persönliches Zeitfenster für Ihren Termin unter der Telefon-Nr. 02992-602212 vereinbaren.“

Stand: 07.10.2024

Baum- und Strauchschnitt 2024


Wenn es draußen herbstlich wird, beginnen im Garten die Aufräumarbeiten. Wie im Wald sollte Falllaub unter Bäumen und Sträuchern - allerdings nicht auf dem Rasen - liegen bleiben. Die Laubschicht führt dem Boden organische Substanzen und Nährstoffe zu, fördert das Bodenleben und bietet vielen Lebewesen einen Windschutz.

Wer neben der Biotonne, dem Komposthaufen und dem Laubkompost nicht weiß, wohin mit all dem zusätzlichen Grünabfall auf seinem Grundstück, dem kommt die Sonderabfuhr für Baum- und Strauchschnitt sicherlich gerade recht.

Die Stadt Marsberg bietet diesen kostenfreien Service im gesamten Stadtgebiet am Samstag, den 16. November 2024 an.

§  Der Baum- und Strauchschnitt sollte gebündelt (max. Durchmesser ca. 60 cm) und nicht länger als 1,50 m sein. Die Äste dürfen eine Stärke von 15 cm nicht überschreiten. Bitte benutzen Sie eine verrottbare Schnur für die handliche Bündelung. Aus Gründen der Kostengerechtigkeit muss die Abholung auf höchstens 2,5 cbm pro Grundstück (das entspricht ca. 10 Bund) begrenzt werden.

§  Laub kann in Säcke (bitte nicht verschnüren), Kartons oder Körbe gepackt werden, die nach der Entleerung wieder zurückgestellt werden. Manche Säcke werden zur Vereinfachung der Entleerung zerrissen oder aufgeschnitten. Bitte keine gelben Säcke benutzen!

§  Am Abfuhrtag sollten die Grünabfälle ab 6 Uhr gut sichtbar am Straßenrand stehen.

Wenn Sie diesen Service nutzen möchten, dann beantragen Sie bitte die Abholung bis spätestens Freitag, den 08. November 2024.

im Internet - Website der Stadt Marsberg/Online-Dienstleistungen/Anmeldung zur Abholung von Baum- und Strauchschnitt

oder bei der

Stadtverwaltung Marsberg,

Telefon: 02992/602-1 oder -243 oder -301

Später eingehende Anmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Es hat sich herausgestellt, dass dieses Angebot gerne von den Marsberger Bürgern genutzt wird. Trotzdem entsorgen manche Ihren Grünschnitt in der freien Natur. Dieses ist nicht nur unansehnlich, sondern kann ebenfalls bei bestimmter Wetterlage zu üblen Geruchsentwicklungen führen. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass diese Ablagerungen nicht erlaubt sind und behält sich daher vor, Bußgelder gegen Personen auszusprechen, die gegen das Gesetz verstoßen. Bitte nutzen Sie stattdessen die grüne Biomülltonne oder einen Komposthaufen zur Entsorgung.

Stand: 30.09.2024

Austausch der Mülltonnen beginnt


Die Stadt Marsberg hat in den Monaten Februar bis Juni Eigentümer bezüglich vorhandener Müllbehältervolumen auf deren Grundstücken angeschrieben. Der ursprüngliche Austausch der Mülltonnen war für Anfang August geplant. Der Austausch findet ab sofort statt. Bitte stellen Sie die Mülltonnen daher sichtbar auf. Sie können weiterhin befüllt werden.

Für Rückfragen steht die Verwaltung unter den Telefonnummern 02992/602-243 und -301 zur Verfügung. 

Stand: 30.09.2024

Mobile Schadstoffsammlung im Stadtgebiet Marsberg


Im Auftrag der Stadt Marsberg führt die Firma Lobbe am 16. und 18. November 2024 wieder eine mobile Schadstoffsammlung im Stadtgebiet durch.

Was sind Sonderabfälle?

Schadstoffhaltige Abfälle können z. B. giftig oder brennbar sein, bei Kontakt zu Verätzungen führen oder Luft und Wasser verschmutzen. Deshalb werden Farben, Lacke, Abbeizer, Lösemittel, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Gifte, Leim- und Klebemittel, Feuerlöscher, Reinigungsmittel und quecksilberhaltige Abfälle (z. B. Fieberthermometer) und andere Sonderabfälle getrennt eingesammelt und entsorgt.

Altbatterien und Akkumulatoren sind vorzugsweise im Handel abzugeben. Händler, die Bat-terien und Akkus verkaufen, sind verpflichtet, diese zurückzunehmen (Batterieverordnung).

Starterbatterien oder ortsfeste Batterien sind ebenfalls vom Händler zurückzunehmen. Der Verbraucher erhält bei der Rückgabe sein gezahltes Pfand vom Händler (lt. Batterieverord-nung) zurück.

Keine Sonderabfälle sind:

- Beleuchtungskörper (Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, etc.)

Die Annahme von Beleuchtungskörpern beim Schadstoffmobil ist ausgeschlossen. Die

Hersteller müssen Beleuchtungskörper nach dem Elektro- und Elektrogerätegesetz

(ElektroG) zurücknehmen und fachgerecht entsorgen. Diese Beleuchtungskörper gelten als Elektrokleingeräte und können nur in Verbindung mit Elektrogroßgeräten kostenlos zu Hause abgeholt werden (bitte auf Abholkarte angeben). Zusätzlich besteht noch die Möglichkeit der unentgeltlichen Abgabe bei der Müllumladestation, Unterm Ohmberg 21, in Marsberg.

- Altöl

Altöl ist von der Annahme bei der Sammlung ausgeschlossen, da aufgrund gesetzlicher Vorschriften die Verkaufsstellen, welche Frischöl vertreiben, zu der Rücknahme von Altöl verpflichtet sind.

- Altmedikamente

Sind über die Restmülltonne zu entsorgen.

Die Annahme der Problemabfälle aus dem Haushalt, Hobbywerkstatt und dem Kleingewerbe ist kostenfrei. Betrieblicher Sondermüll aus Industrie- und Gewerbebetrieben wird nicht mitgenommen.

Die einzelnen Stadtteile werden wie folgt angefahren:

Tour 1: Samstag, 16. November 2024

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Heddinghausen

Bushaltestelle an der Hubertusstraße

08:30 - 08.45 Uhr

Canstein

Arolser Straße/ Sänger Scheune

09:00 – 09:15 Uhr

Udorf

Orpestraße / Dorfmitte

09:30 – 09:45 Uhr

Erlinghausen

Bushaltestelle

(gegenüber Pater-van-Schaik-Haus)

10:00 – 10:15 Uhr

Westheim

Schützenhalle

10:45 – 11:15 Uhr

Oesdorf

Parkplatz bei der Kirche

11:30 – 11:45 Uhr

Meerhof

Parkplatz Bushaltestelle Ortsmitte

12:00 – 12:15 Uhr

Essentho

Ehemalige Grundschule

12:30 – 12:45 Uhr

Niedermarsberg

Parkplatz vor der Turnhalle Trift

13:00 – 14:00 Uhr

                                                                                              

Tour 2: Montag, 18. November 2024

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Helminghausen

Am Weiher

13:30 – 13:45 Uhr

Padberg

Schützenhalle

14:00 – 14:15 Uhr

Beringhausen

Parkplatz vor der Kirche

14:30 – 14:45 Uhr

Bredelar

Bahnhofsvorplatz

15:00 – 15:30 Uhr

Giershagen

Parkplatz vor der Kirche

15:45 – 16:00 Uhr

Borntosten

vor der ehemaligen Schule

16:15 – 16:30 Uhr

Leitmar

ehemaliger Schulplatz

16:45 – 17:00 Uhr

Obermarsberg

Kriegerehrenmal

17:30 – 18:00 Uhr

Stand: 30.09.2024

Schließung der Saunalandschaft im Hallenbad „Diemeltal“ aufgrund eines Pächterwechsels


Die Stadt Marsberg teilt mit, dass die Saunalandschaft im Hallenbad „Diemeltal“ aufgrund eines Pächterwechsels aus organisatorischen Gründen ab dem 01.10.2024 geschlossen bleibt.

Ab dem 03.11.2024 steht die Saunalandschaft im Hallenbad „Diemeltal“ den Besucherinnen und Besucher in gewohnter Form zu den regulären Öffnungszeiten wieder zur Verfügung.

Stand: 27.09.2024

Zweite Antragsrunde der Richtlinie zur Förderung der Jugend- und Kulturarbeit der Stadt Marsberg eröffnet


Nach Auswertung der bisher eingegangenen Anträge im Rahmen der Förderung der Jugend- und Kulturarbeit der Stadt Marsberg bis zum 31.07.2024 stehen noch weitere Mittel für eine Förderung zur Verfügung.

Der Ausschuss für Schule, Kultur, Jugend, Familie und Soziales, Sportausschuss hat daher in seiner Sitzung vom 24.09.2024 beschlossen eine erneute Antragsrunde bis zum 08.11.2024 zu eröffnen.

Das Antragsformular und die vollständige Richtlinie zur Förderung der Jugend- und Kulturarbeit finden Sie auf der städtischen Homepage https://www.marsberg.de/seite-770-0.html.

Anträge können ab sofort bis zum 08.11.2024 eingereicht werden.

Die entsprechende Richtlinie gilt weiterhin und ist für die Antragssteller weiterhin zu beachten.

Stand: 27.09.2024

Hinweise zum Deutschlandticket


Die Beantragung des Deutschlandtickets für nicht anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler erfolgt durch die Schülerinnen und Schüler selbst. Die entsprechenden Anträge stehen in den jeweiligen Schulsekretariaten zur Verfügung und werden bei Bedarf an die Schüler ausgehändigt. Die Deutschlandtickets für die anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler werden ohne Antrag über die Sekretariate bestellt.

Bei Rückfragen melden Sie sich bitte in Ihrem zuständigen Schulsekretariat.

Stand: 27.09.2024

Verabschiedung Monika Lülfs


Auf dem Foto zu sehen (v.l.n.r.) Ottmar Schmitz (Personalratsvorsitzender), Nadin Quest (Amtsleiterin für Schulver-waltung, Sport und Kultur), Huberta Wegener, Werner Lülfs, Monika Lülfs, Maria Feldman (Leiterin des Kindergartens in Meerhof) und Bürgermeister Thomas Schröder Auf dem Foto zu sehen (v.l.n.r.) Ottmar Schmitz (Personalratsvorsitzender), Nadin Quest (Amtsleiterin für Schulver-waltung, Sport und Kultur), Huberta Wegener, Werner Lülfs, Monika Lülfs, Maria Feldman (Leiterin des Kindergartens in Meerhof) und Bürgermeister Thomas Schröder

In einer kleinen Feierstunde im Kindergarten „Wirbelwind“ in Meerhof wurde kürzlich Frau Monika Lülfs nach langjähriger Beschäftigung verabschiedet.

Für ihren geleisteten Arbeitseinsatz sprach man ihr einen großen Dank aus.

Frau Lülfs hat im September 1991 ihren Dienst als Erzieherin im städtischen Kindergarten Meerhof angetreten und war insgesamt fast 33 Jahre dort beschäftigt.

Sie hat sich über die lange Zeit hinweg stets fürsorglich und liebevoll um die Kinder im Kindergarten Meerhof gekümmert. Ihre freundliche und zuvorkommende Art war bei den Eltern und Kolleginnen gleichermaßen beliebt.

Für den neuen Lebensabschnitt wünschten ihr alle noch viele schöne Jahre bei guter Gesundheit. 

Stand: 10.09.2024

Verabschiedung Erich Paschen


Auf dem Foto zu sehen (v.l.n.r.) Ottmar Schmitz, Thomas Daake, Clemens Kirchhoff, Fabian Becker, Dagobert Hibbel, Erich Paschen, Klemens Stute, Bürgermeister Thomas Schröder, Lothar Böttcher, Dirk Hartmann, Charles Efferson und Betriebshofleiter Florian Müller Auf dem Foto zu sehen (v.l.n.r.) Ottmar Schmitz, Thomas Daake, Clemens Kirchhoff, Fabian Becker, Dagobert Hibbel, Erich Paschen, Klemens Stute, Bürgermeister Thomas Schröder, Lothar Böttcher, Dirk Hartmann, Charles Efferson und Betriebshofleiter Florian Müller

Herr Erich Paschen wurde kürzlich in einer Feierstunde im Rathaus in den Ruhestand verabschiedet.

Herr Paschen hat am 01.08.1996 seinen Dienst bei der Stadt Marsberg angetreten und war bis zum Eintritt in den Ruhestand als Mitarbeiter des Betriebshofes beschäftigt.

Bürgermeister Thomas Schröder, Personalratsvorsitzender Ottmar Schmitz, Amtsleiter für Hoch- und Tiefbau Thomas Daake, Amtsleiter des Haupt- und Personalamtes Dirk Hartmann sowie Betriebshofleiter Florian Müller dankten Herrn Paschen im Beisein einiger seiner langjährigen Kollegen für seine geleistete Arbeit, sein großes Engagement und seine Zuverlässigkeit sowie für die gute und kollegiale Zusammenarbeit.

Für den Ruhestand wünschten ihm alle viele glückliche und entspannte Momente, Zufriedenheit und vor allem Gesundheit.

Stand: 10.09.2024

Bautechnische Mängel am Gebäude des Carolus-Magnus-Gymnasiums, Marsberg


Wie bereits schon berichtet wurden bei Erneuerungsarbeiten des Physik- und Biologieraumes im Gebäude des Carolus-Magnus-Gymnasiums versteckte Baumängel festgestellt. Die Mängel betreffen nur den Gebäudeteil, der in den 1960er Jahren erbaut wurde. Die Begutachtung der Mängel wird längere Zeit in Anspruch nehmen, so dass die Schülerinnen und Schüler des Carolus-Magnus-Gymnasiums bis auf weiteres an drei Standorten unterrichtet werden:

·       Standort Carolus-Magnus-Gymnasium, Schöffenwiese 2, Marsberg:

Jahrgänge 5, 6 und 7

Qualifizierungsphase 2 (Q2)

·       Standort Sekundarschule- Schule am Eresberg-, Teilstandort Trift 33, Marsberg:

Jahrgang 8

Klasse 9 a

Einführungsphase (EF)

·       Standort Sekundarschule-Schule am Eresberg-, Hauptstandort Lillers Straße 18, Marsberg:

Klasse 9 b

Jahrgang 10

Das Schulsekretariat und die Schulleitung verbleiben im Standort des Carolus-Magnus-Gymnasium und sind weiterhin über die Telefonnummer 02992/8039 zu erreichen.

Der pünktliche Schulstart für alle Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen der Stadt Marsberg am Mittwoch, 21.08.2024 zu den üblichen Anfangszeiten des Unterrichts der jeweiligen Schule ist somit geregelt.

Die notwendig gewordenen organisatorischen Abläufe zum Schulstart an den drei Standorten wurde möglich durch die gute Zusammenarbeit zwischen den Schulleitungen der weiterführenden Schulen der Stadt Marsberg und den Verantwortlichen der Verwaltung.

Weitere Informationen auch über die ab Schulstart am Mittwoch, 21.08.2024 geltenden Busverbindungen werden über die jeweiligen Schulleitungen an die Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler bzw. an die Schülerinnen und Schüler der Schulen weitergegeben.

Bürgermeister Thomas Schröder bedankt sich ausdrücklich bei Frau Bader und Frau Vogt von der Sekundarschule- Schule am Eresberg, Marsberg für die Bereitschaft, dass die Gymnasiastinnen und Gymnasiasten der genannten Jahrgänge an den Standorten der Sekundarschule unterrichtet werden können und bei Herrn Trachternach vom Carolus-Magnus-Gymnasium für dessen persönliches Engagement.

Ein herzlicher Dank gilt auch den Verantwortlichen der Katholischen Kirche Marsberg, des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und der Feuerwehr Marsberg für die Bereitschaft Räumlichkeiten für die Beschulung der Schülerinnen und Schüler des Carolus-Magnus-Gymnasiums zur Verfügung zu stellen.

Stand: 16.08.2024

Bautechnische Mängel am Gebäude des Carolus-Magnus-Gymnasiums, Marsberg


Bei Erneuerungsarbeiten des Physik- und Biologieraumes im Gebäude des Carolus-Magnus-Gymnasiums wurden versteckte Baumängel festgestellt. Diese bautechnischen Mängel an dem Gebäudeteil, der in den 1960er Jahren erbaut wurde, müssen überprüft werden. Die Begutachtung der Mängel wird längere Zeit in Anspruch nehmen.

Dies führt dazu, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler am Standort des Carolus-Magnus-Gymnasiums beschult werden können.

Alle Beteiligten der Verwaltung sowie die Schulleitungen der weiterführenden Schulen der Stadt Marsberg arbeiten mit Hochdruck an einer Lösung, wie alle Schülerinnen und Schüler untergebracht werden können. 

Weitere Informationen werden zeitnah folgen. 

Stand: 14.08.2024

Bestandene Abschlussprüfungen bei der Stadt Marsberg


(v.l.) Haupt- und Personalamtsleiter Dirk Hartmann, Personalratsvorsitzender Ottmar Schmitz, Be-triebsleiter der Stadtwerke Gerd Frericks, Michael Dietz, Verena Brücher, Theresa Hesse, Leonard Schäfers, stellvertretende Leiterin des Sozialamtes/Jobcenters Viktoria Merhof, Leiter des Amtes für Bürgerdienste und Ordnung Michael Martin, Bürgermeister Thomas Schröder(v.l.) Haupt- und Personalamtsleiter Dirk Hartmann, Personalratsvorsitzender Ottmar Schmitz, Be-triebsleiter der Stadtwerke Gerd Frericks, Michael Dietz, Verena Brücher, Theresa Hesse, Leonard Schäfers, stellvertretende Leiterin des Sozialamtes/Jobcenters Viktoria Merhof, Leiter des Amtes für Bürgerdienste und Ordnung Michael Martin, Bürgermeister Thomas Schröder

Kürzlich konnte Bürgermeister Thomas Schröder zusammen mit dem Personalratsvorsitzenden und den Amtsleitungen mehreren Kolleginnen und Kollegen in einer kleinen Feierstunde zu deren bestandenen Abschlussprüfungen gratulieren.

Frau Theresa Hesse und Frau Verena Brücher haben ihre dreijährige Ausbildung zur Verwaltungsfachangestellten mit hervorragenden Ergebnissen abschließen können und wurden in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen.

Herr Leonard Schäfers, Mitarbeiter der Stadtwerke Marsberg, hat erfolgreich die Prüfung zum staatlich anerkannten Techniker der Fachrichtung Umweltschutztechnik absolviert und wird entsprechend seiner neuen Qualifikation bei den Stadtwerken eingesetzt.

Herr Michael Dietz, der als Hausmeister beim Sozialamt/Jobcenter tätig ist, konnte erfolgreich seinen Lehrgang zum Brandschutztechniker abschließen. Herr Dietz ist ab dem 01.08.2024 neben seiner Tätigkeit als Hausmeister zum Brandschutztechniker der Stadt Marsberg bestellt worden und daher zukünftig insbesondere auch für Brandverhütungsschauen zuständig.

Stand: 08.08.2024

Westfalen Weser lässt Ideen Wirklichkeit werden: Bewerbung für Förderpakete ist weiterhin möglich


Erinnerung offene Bewerbungsphase

Infoblatt Förderpakete

Stand: 25.07.2024

Fördermaßnahme in Meerhof am Naturerlebnis Wald


In Meerhof am Eingangsbereich des Walderlebnispfades bestand Gestaltungsbedarf hinsichtlich der Aufenthaltsqualität sowie der Verkehrsführung. Die Verkehrsfläche wurde neugestaltet und teilweise entsiegelt. Es wurden Bänke und Sitzsteine zur Aufwertung der Fläche um die vorhandene Holzskulptur aufgestellt. Der gesamte Eingangsbereich wurde neu begrünt, wobei die Parkmöglichkeiten für PKW durch Entsiegelung und Pflasterung mit Ökopflaster einbezogen wurden. Das gesamte Planungsgebiet wurde barrierefrei gestaltet.

Die Maßnahme wurde vom Büro Stadt & Natur aus Kassel geplant und von der Firma Rhode/Korbach umgesetzt. Das Kostenvolumen war mit rund 242.000 € veranschlagt.

Gefördert wurde das Projekt im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ mit Mitteln der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Nordrhein-Westfalen.

Stand: 13.09.2024

Weitere Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik 2023


Nachdem in den vergangenen Jahren bereits 916 Lichtpunkte auf LED-Technik umgerüstet wurden, wird im Herbst 2023 die Umrüstung weiterer 154 Straßenleuchten durchgeführt. Im Einzelnen befinden sich die Leuchtstellen in den Ortsteilen Beringhausen, Borntosten und Bredelar. Die Energieeinsparung durch die Umrüstung liegt bei rund 77 %. Das entspricht einer Emissionsreduktion von 156 t CO2 über 20 Jahre.

Das Kostenvolumen der Maßnahme beträgt rund  86.000 €, wobei 25 % der Kosten durch Zuwendungen aus den Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) über das "Förderprogramm von Klimaschutzprojekten im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative " getragen werden (FöKZ 67K23073). Nähere Informationen zu dem Programm befinden sich auf der Homepage des BMWK www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie sowie des Projektträgers ZUG www.z-u-g.org .

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.

Stand: 24.10.2023

Förderung von Flutlichtanlagen


Im Dezember 2021 wurde von der Stadt Marsberg ein Förderantrag für die Umrüstung von Flutlichtanlagen an Sportplätzen auf LED gestellt. Am 06.10.2022 ging der entsprechende Zuwendungsbescheid ein. Nach fachlicher Prüfung stellte sich heraus, dass eine Umrüstung nur an den Sportanlagen in Bredelar und Obermarsberg wirtschaftlich sinnvoll ist. Die Anlagen in Giershagen und Niedermarsberg befinden sich technisch auf dem neuesten Stand und zeigen keinen Sanierungsbedarf. Die Stromersparnis liegt bei rund 78 % pro umgerüstete Anlage. Somit werden in den nächsten 20 Jahren rund 120 t CO2 eingespart.

Gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Weitere Informationen unter www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

Stand: 24.10.2023


Stand: 04.05.2023

Wohngeld online berechnen und beantragen


Am 01. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.

Ab Mitte Dezember kann online über den Wohngeldrechner des Landes:

https://www.wohngeldrechner.nrw.de

die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.

Zweiter Heizkostenzuschuss
Wohngeldempfängerinnen und -empfänger erhalten als Ausgleich für den starken Anstieg der Energiekosten einen weiteren Heizkostenzuschuss.

Der Heizkostenzuschuss wird allen Wohngeldempfängerinnen und -empfängern geleistet, denen mindestens in einem der Monate September bis Dezember 2022 Wohngeld gezahlt wird. Der Heizkostenzuschuss ist nach der Personenzahl im Haushalt gestaffelt und beträgt für Haushalte mit einer Person 415 Euro, mit zwei Personen 540 Euro. Für jede weitere Person kommen 100 Euro hinzu.

In Nordrhein-Westfalen wird die Einmalzahlung voraussichtlich Ende Januar 2023 ausgezahlt werden. Ein Antrag ist nicht erforderlich, der Heizkostenzuschuss wird den berechtigten Personen vom Land automatisch gezahlt.

Second Heating Cost Subsidy
Housing benefit recipients get a further heating allowance in response to rapidly rising energy prices.
The requirement for heating cost subsidy recipients ist hat they received housing benefit for at least one month between September and December 2022. The heating cost subsidy is graded according to the size of the household:

In Norh rhine Westfalia the lump sum is expected to be paid out at the end of January. All those entitled will receive the heating cost subsidy automatically, so a separate application will not be necessary.

Housing Benefit Reform 2023
The housing benefit reform will come into force at the 1st of January 2023. Owing to this reform the number of people entitled to housing benefit will increase considerably. Unfortunately housing benefit recipients will have to wait for their claims to be processed due to an expected rush of applications, because local autorities will have to manage this large number with the existing staff. Citizens will not lose their claim, because housing benefit is calculated retrospectively from receipt of the application.

From mid-Dezember onwards you can estimate how much housing benefit you will receive by filling out a housing benefit calculator (www.wohngeldrechner.nrw.de), then you can submit your application.

?s?tma ödene?i
Konut yard?m? alanlar, enerji maliyetlerindeki keskin art??? telafi etmek için ek bir ?s?tma gideri sübvansiyonu al?rlar.
Is?nma yard?m?, Eylül - Aral?k 2022 aylar?n?n en az birinde konut yard?m? alan tüm konut yard?m? al?c?lar?na ödenecektir. Is?nma yard?m? hanedeki ki?i say?s?na göre derecelendirilir ve tek ki?ilik haneler için 415 avro, iki ki?i için 540 avro tutar?ndad?r. Her ilave ki?i için 100 Euro eklenir.

Kuzey Ren-Vestfalya'da tek seferlik ödemenin 2023 Ocak ay?n?n sonunda ödenmesi bekleniyor. Ba?vuruya gerek yoktur, ?s?nma gideri deste?i devlet taraf?ndan hak sahibine otomatik olarak ödenir.

konut yard?m? reformu
1 Ocak 2023'te, konut yard?m? reformu 2023 yürürlü?e girecek ve önemli ölçüde daha fazla insan?n konut yard?m? talep etmesine olanak tan?yacak.

Bununla birlikte, konut yard?m? yetkilileri, mevcut personel ile gelen çok say?da yeni ba?vuruyla ilgilenmek zorunda oldu?undan, daha uzun i?lem süreleri beklenebilir. Konut yard?m? ba?vurunun al?nd??? tarihten itibaren geriye dönük olarak hesapland???ndan, vatanda?lar hiçbir hak kayb?na u?ramaz.
Aral?k ay?n?n ortas?ndan itibaren, konut yard?m? hakk?n?z olan miktar? hesaplamak için eyaletin konut yard?m? hesaplay?c?s? www.wohngeldrechner.nrw.de'yi kullanabilir ve ard?ndan konut yard?m? ba?vurusunda bulunabilirsiniz.

Stand: 20.12.2022

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede


Die Ergebnisse der Europawahl 2024 für Marsberg finden Sie hier: http://wahlergebnisse.marsberg.com



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