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Hinweise zur Hundesteuer in der Stadt Marsberg


Die Stadt Marsberg erinnert alle Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer daran, dass
die Hundesteuer für das Jahr 2025 am 01.07. fällig ist.


Sofern der Stadt Marsberg ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, wird die Hundesteuer
zum Fälligkeitstermin abgebucht. Alle anderen Steuerpflichtigen sollten auf die pünkt-
liche Zahlung der Hundesteuer achten. Bei fristgerechter Zahlung vermeiden Sie eine
mit zusätzlichen Kosten verbundene Mahnung.


In diesem Zuge wird seitens der Stadtverwaltung Marsberg nochmals auf die Pflicht
zur Anmeldung zur Hundesteuer hingewiesen. Jeder Hund ist hierbei innerhalb von
14 Tagen nach Aufnahme in den Haushalt beim Steueramt der Stadt Marsberg zur
Hundesteuer anzumelden. Die Anmeldung kann während der allgemeinen Öffnungs-
zeiten im Steueramt im Rathaus vorgenommen werden. Alternativ steht der Vordruck
im Downloadbereich unter www.marsberg.de zum Herunterladen bereit. Sie können
den Vordruck aber auch gerne bei der Stadt Marsberg anfordern.


Bei Rückfragen zur Hundesteuer wenden Sie sich bitte an das Steueramt der Stadt
Marsberg. Dieses erreichen Sie telefonisch unter den Telefonnummern 02992/602-
229 und 02992/602-209 oder per E-Mail unter steueramt@marsberg.de.

Stand: 23.06.2025

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede


Die Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 für Marsberg finden Sie hier: http://wahlergebnisse.marsberg.com



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