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Die Stadtwerke verweisen auf die Pflicht zum Einbau von Rückstausicherungen.


Warum besteht überhaupt eine Pflicht zum Schutz von Gebäuden gegen Rückstau aus der Kanalisation?

Durch den Klimawandel häufen sich Starkregenereignisse. Fällt viel Niederschlag in kürzester Zeit können die Wassermengen die Kanalisation überlasten, denn das Kanalnetz einer Stadt kann nicht darauf ausgerichtet werden, dass es jeden Starkregen oder Wolkenbruch sofort ableiten kann. Dies hat für die Gebäude, die nicht über eine Rückstausicherung verfügen, zur Folge, dass Keller und andere tiefliegende Räume überflutet werden. Noch nie waren die Schäden durch Überschwemmungen und Rückstau so hoch wie aktuell.  

Ein Rückstau tritt immer dann auf, wenn vorübergehend mehr Wasser in die Kanalisation eingeleitet wird, als diese aufnehmen kann. Als Folge steigt das Abwasser innerhalb des Kanalsystems an und tritt überall dort aus, wo es kann; also aus Kanaldeckeln und aus ungeschützten Abläufen, Waschbecken oder Toiletten in Ihrem Keller. Auch wenn solche extremen Regenereignisse selten auftreten: Eine wirksame Methode, sich gegen eine Überflutung des Kellers durch einen Rückstau aus der Kanalisation zu schützen, ist der Einbau einer Rückstausicherung. Zudem geht jeder Gebäudeeigentümer das Risiko ein, für Schäden, die durch das Fehlen dieser Sicherung auftreten, selbst aufkommen zu müssen.  

Die entsprechenden Erläuterungen und Bestimmungen finden sich in der DIN EN 12056 sowie der Entwässerungssatzung der Stadt Marsberg in der es unter § 13 Absatz 4 heißt:  

„Die Grundstückseigentümerin oder der Grundstückseigentümer hat sich auf eigene Kosten gegen Rückstau von Abwasser aus dem öffentlichen Kanal zu schützen. Hierzu hat sie oder er in Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene (in der Regel die Straßenoberkante) funktionstüchtige sowie geeignete Rückstausicherungen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik einzubauen. Diese Pflicht zum Einbau einer Rückstausicherung gilt für alle Grundstücke, d.h. auch für solche Grundstücke, bei denen in der Vergangenheit noch keine Rückstausicherung eingebaut worden ist oder satzungsrechtlich hätte bereits eingebaut werden müssen. Die Rückstausicherung muss jederzeit zugänglich sein und so errichtet und betrieben werden, dass eine Selbstüberwachung des Zustandes und der Funktionstüchtigkeit der Anschlussleitung möglich ist.“

Welche Lösung jeweils sinnvoll ist, hängt von den individuellen Gegebenheiten vor Ort ab. Hier sollte die Hilfe eines Fachbetriebes in Anspruch genommen werden, der vor Ort berät und einen individuellen Lösungsvorschlag erarbeitet. Hierbei unterstützen Sie die Handwerksbetriebe für Heizung, Lüftung und Sanitär, welche die Anlagen auch einbauen können.

Zusätzlich sollte jeder Hauseigentümer prüfen, ob Oberflächenwasser bei Starkregenereignissen auch über Lichtschächte oder Kelleraußentreppen in die Kellerräume gelangen kann. Sollte hier Handlungsbedarf bestehen, sollten die Lichtschächte und Treppenbrüstungen erhöht werden.

                                     Die Wirkung einer Rückstausicherung ist aus dem Schaubild zu ersehen.

Stand: 13.05.2025

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede


Die Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 für Marsberg finden Sie hier: http://wahlergebnisse.marsberg.com



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