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Tod - Beurkunden eines Sterbefalles

Bei einem Todesfall in der Familie sind die Gedanken der Hinterbliebenen oft nur dem schmerzlichen Ereignis zugewandt. Dies ist verständlich. Dennoch, bei einem Sterbefall sind vielfältige Angelegenheiten, die keinen Aufschub dulden, zu regeln. Wer darüber Bescheid weiß, dem mag es besser gelingen, alle Aufregung, die damit verbunden ist, in Grenzen zu halten.

Verstirbt eine Person in Marsberg, so erfolgt die Beurkundung des Sterbefalles beim Standesamt Marsberg. Wir benötigen von Ihnen folgende Unterlagen: 

Falls der Tod nicht in einem Krankenhaus oder Altenheim eingetreten ist, kann der Sterbefall mündlich angezeigt werden. Dieses kann sowohl durch einen Angehörigen als auch durch den Bestatter erfolgen. Die anzeigende Person muss sich gegenüber dem Standesbeamten mit dem Personalausweis oder dem Reisepass ausweisen.

Gebühren

Die Beurkundung des Sterbefalls ist gebührenfrei. Ebenso die für gesetzliche Zwecke ausgestellten Sterbeurkunden: Bestattung, Rente

Gebühren entstehen für darüber hinaus ausgestellte Urkunden:

Überörtliche Gesetzgrundlagen

§ 28 Personenstandsgesetz

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede





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