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Dienstleistungen

Heirat

Sie haben den Wunsch zu heiraten? Wir sagen Ihnen wie Sie den Wunsch realisieren können.

Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt im Standesamt Ihres Wohnortes. Dort werden alle Formalien geklärt und die Ehevoraussetzungen geprüft.

Bitte vereinbaren Sie hierzu einen Termin mit uns.

Folgende Unterlagen müssen zur Anmeldung der Eheschließung vorgelegt werden:

Wenn Sie beide noch nicht verheiratet waren, volljährig und deutsche/r Staatsangehörige/r sind benötigen Sie

Wenn Sie bereits verheiratet waren, benötigen Sie zusätzlich zu den oben aufgeführten Unterlagen folgendes:

Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen Sie gegebenenfalls alle früheren Ehen und die Art ihrer Auflösung angeben. Wir empfehlen, vorhandene Dokumente mitzubringen, aus denen sich die Daten sicher erkennen lassen, also beispielsweise Familienstammbücher, Heiratsurkunden und Familienbuchabschriften älteren Datums, Sterbeurkunden und Scheidungsurteile.

In allen anderen Fällen, insbesondere wenn Sie oder Ihr/e Partner/in

sollten Sie sich persönlich beim Standesamt erkundigen.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass sich das Standsamt bei besonderen Fällen mit Auslandbeteiligung vorab in die entsprechenden Gesetze einlesen muss. Es ist daher nicht sofort möglich, Ihnen alle Informationen zu den benötigten Unterlagen zu geben.

Aufgrund der Vielzahl von Staatsangehörigkeiten / Länderbeteiligungen nimmt die Bearbeitung wesentlich mehr Zeit in Anspruch. Eventuell ist die Beteiligung des Oberlandesgerichts Hamm erforderlich.

Ausländische Dokumente müssen entweder in mehrsprachiger Form (CIEC-Übereinkommen) vorgelegt werden oder von einem vereidigten, bei Gericht zugelassenen Dolmetscher in Deutschland übersetzt sein. Dolmetscher finden Sie auf der Seite des Justizministeriums unter dem Link

https://www.gerichts-dolmetscher.de/Recherche/de/Suchen

Bitte kontaktieren Sie uns vorab. Wir sind bemüht, Ihnen schnellstmöglich mitzuteilen, welche Unterlagen Sie für die Anmeldung Ihrer Eheschließung benötigen.

(Gesetzesgrundlage §§ 12,13 Personenstandsgesetz)

Eheschließungstermine / Trauzimmer

Eheschließungen beim Standesamt Marsberg sind im Rahmen der allgemeinen Dienstzeit an jedem Werktag von Montag bis Freitag im Trauzimmer des Rathauses, im ehemaligen Zisterzienser Kloster Bredelar oder im Museum der Stadt Marsberg möglich. Zusätzlich besteht seit Juni 2009 die Möglichkeit, an jedem ersten Samstagvormittag eines Monats oder dem davorliegenden Freitagnachmittag im Kloster Bredelar oder im Museum der Stadt Marsberg in Obermarsberg zu heiraten (ausgenommen an Sonn- und Feiertagen).

Gebühren

(Tarifstelle 5b der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen)

Die Gebühr für die Anmeldung der Eheschließung beträgt 40 Euro. Welche weiteren Gebühren anfallen, erfahren Sie beim Standesamt.

Gebühren

Die Gebühr für die Anmeldung der Eheschließung beträgt 40 Euro. Welche weiteren Gebühren anfallen, erfahren Sie beim Standesamt.

Überörtliche Gesetzgrundlagen

§§ 12,13 Personenstandsgesetz
Tarifstelle 5b der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalens

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede





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