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Dienstleistungen

Briefwahl

Die Gemeinde ist für die Organisation der Wahlen in ihrem Gemeindegebiet zuständig. Für alle Wahlen können die Wahlberechtigten bei Erfüllung der Voraussetzungen Briefwahlunterlagen beantragen. Die Beantragung darf nur von dem Wahlberechtigten selbst erfolgen. Die Abholung der Unterlagen kann bei entsprechender Vorlage einer schriftlichen Vollmacht auch durch einen Dritten erfolgen.

Örtliche Gesetzgrundlagen

Europawahl-, Bundestagswahl-, Landeswahl- und Kommunalwahlgesetz

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede





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