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Eingriffs- und Ausgleichsregelung

Durch die Schaffung von Bauland und dem damit verbundenen Bau von Häusern und Straßen greift der Mensch in die Umwelt ein. Um diese Beeinträchtigungen des Natur- und Landschaftshaushaltes auszugleichen sind ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich. Der Gesetzgeber hat aus diesem Grund die Eingriffs- und Ausgleichsregelung geschaffen, die besagt, dass bei Vorliegen eines Eingriffs (Hausbau, Straßenbau....) in Natur und Landschaft der Verursacher des Eingriffs (Bauherr) zu dessen Ausgleich verpflichtet ist.

Zur Beurteilung der Eingriffsintensität werden Natur und Landschaft am geplanten Eingriffsort im Zustand vor dem geplanten Eingriff sowie im Planungszustand mit Hilfe eines standardisierten Bewertungsverfahrens bilanziert. Das Ergebnis wird als ökologisches Defizit in Form von Wertpunkten dargestellt und als Flächenbedarf für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen beschrieben.

In der Regel werden die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Bebauungsplan verbindlich festgeschrieben; beispielsweise die Anlage einer Streuobstwiese, die Anpflanzung von Hecken etc.

Kostenerstattungsbetrag
Der Gesetzgeber hat festgelegt (erstmalig 1993 im Bundesnaturschutzgesetz, 1998 Überleitung ins Baugesetzbuch §§ 135 a-c), dass der Eingriff entweder auf den Eingriffsflächen selbst (Baugrundstück) oder aber auf sonstigen Flächen ausgeglichen werden soll. Grundsätzlich sind die Maßnahmen zum Ausgleich vom jeweiligen Vorhabenträger (z.B. Bauherrn) durchzuführen. Die Herstellung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf sonstigen Flächen übernimmt die Stadt Marsberg und zwar anstelle und auf Kosten der Vorhabenträger oder Eigentümer der Grundstücke. Kostenerstattungspflichtig ist der Vorhabenträger oder Eigentümer, dessen bebaubares Grundstück innerhalb eines Bebauungsplanes liegt, der eine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme festsetzt und seinem Grundstück zuordnet. Der erhobene Kostenerstattungsbetrag deckt die Gesamtkosten für die Herstellung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme. Gewöhnlich erhebt die Stadt Marsberg zunächst eine Vorausleistung auf den Kostenerstattungsbetrag. Die Vorausleistung ist nur eine Anzahlung auf den endgültigen Kostenerstattungsbetrag. Die Vorausleistung kann bis zur Höhe der voraussichtlichen Kosten erhoben werden, solange die Kostenerstattungspflicht nicht in vollem Umfang entstanden ist. Nachdem die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahme realisiert ist, wird ein endgültiger Bescheid erlassen, auf den dann die Vorausleistung angerechnet wird.

Ausgleichsflächenpool
Ein Ausgleichsflächenpool ist die Sammlung von potentiellen Ausgleichsflächen, auf denen die Stadt zukünftige Eingriffe (Bsp.: Baulandneuschaffung) durch Maßnahmen für Naturschutz und Landschaftspflege kompensiert.

Die Stadt Marsberg besitzt zwei Ausgleichsflächenpools.

Ausgleichsflächenpool „Nuttler Feld“
Der Flächenpool „Nuttler Feld“ am nördlichen Stadtrandgebiet Marsbergs ist eine etwa 25 ha große Wiesen- und Weidefläche mit einigen Anpflanzungen, die in einem Waldstück im Ortsteil Meerhof, nahe der Autobahn A44 liegt. Dieser Pool wurde bereits zur Kompensation für viele Bebauungspläne herangezogen, so dass seine Kapazität weitgehend erschöpft ist. Aufgrund der ökologisch äußerst wertvollen Insellage dieser Grünflächen im Waldbereich, ist das zentrale Entwicklungsziel dieses Ausgleichflächenpools die Erhaltung und Entwicklung von extensivem Grünland als Lebensraum für Pflanzen und Tiere.

Ausgleichsflächenpool „Bruchwiesen“
Der Flächenpool „Bruchwiesen“ liegt etwa 1,2 km westlich der Ortslage von Essentho und umfasst ein zusammenhängendes Areal von etwa 32 ha. Die weitläufigen, flachwelligen Grünländer unterschiedlicher Nutzungsintensität, vereinzelt von schmalen Hecken, Sträuchern und Bäumen strukturiert, stellen in Verbindung mit dem im Zentrum gelegenen Gewässerverlauf einen seltenen Biotopkomplex dar. Wegen der hier bereits vorkommenden Arten der Offenländer wie Feldlerche und Wiesenpieper, liegt dass Hauptentwicklungsziel des Flächenpools auch hier in der Erhalten und Schaffung von extensiv genutzten Grünländern.

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede





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