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Stützmauern

Entlang der Stadtstraßen und Wirtschaftswege befinden sich rund 600 Stützmauern mit einer Gesamtlänge von ca. 14.000 m. Die Zuständigkeit für diese Mauern ist nicht immer eindeutig geklärt. In Ortsdurchfahrten werden die Kosten für die Unterhaltung und Instandsetzung nach individuellen Schlüsseln zwischen Stadt und Land aufgeteilt. Bei Mauern entlang von Privatgrundstücken gilt die Regel, dass derjenige, der die Mauer errichtet hat auch für deren Erhalt zuständig ist. Wenn der Bauherr einer Mauer nicht mehr festzustellen ist, liegt die Zuständigkeit bei demjenigen, dem die Mauer den meisten Nutzen bringt. Das ist meistens der „Oberlieger“.

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede





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