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Grundstücksbezeichnungen

Synonym(e): Hausnummernvergabe

Nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches hat jeder Eigentümer sein Grundstück mit der von der Gemeinde festgesetzten Hausnummer zu versehen. Für neue Gebäude wird die Grundstücksbezeichnung im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens bzw. des Genehmigungsfreistellungsbescheides vergeben.

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede





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