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Dienstleistungen

Erschließung

Die Stadt ist grundsätzlich für die Erschließung der Baugebiete zuständig.

Die Erschließungsanlagen der Stadtstraßen werden durch das städt. Bauamt erstellt. Hierzu gehört die Errichtung von Straßen, Wegen, Plätzen, die Gehwege, die Straßenbeleuchtung und die Straßenentwässerung.

In Wohnbaugebieten erfolgt die Erschließung in der Regel durch einen zweistufigen Ausbau, d. h. zunächst wird gemeinsam mit den Ver- und Entsorgungsleitungen eine Baustraße (Asphalt) erstellt. Dann können die geplanten Wohngebäude errichtet werden. Nachdem der Großteil der gepl. Bebauung realisiert ist erfolgt dann die abschließende Fertigstellung. Vor der Fertigstellung findet im Regelfall eine Anliegerversammlung statt, zu der die Eigentümer der durch die Straße erschlossenen Grundstücke eingeladen werden.

Die Grundstückseigentümer tragen einen erheblichen Anteil der Herstellungskosten in Form von Erschließungsbeiträgen.  

Abwasserleitung en und Wasserleitungen werden von den Stadtwerken hergestellt und unterhalten; sonstige Versorgungsleitungen werden von den jeweiligen privaten Versorgungsunternehmen hergestellt.

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede





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