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Bauakten

Synonym(e): Hausbauakten

Von fast allen bestehenden Gebäuden im Stadtgebiet werden im Bauamt die Bauakten in Papierform aufbewahrt. Diese Akten reichen zum Teil zurück bis zum Jahr 1890. Eine Einsichtnahme kann insbesondere bei An- oder Umbaumaßnahmen hilfreich sein.

Wer kann Bauakten einsehen?

Voraussetzung für die Akteneinsicht ist, dass Sie sich als Grundstückseigentümer durch geeignete Papiere (z. B. Personalausweis) ausweisen oder als sonstige Interessierte eine vom Eigentümer ausgestellte Vollmacht vorlegen.

Wo können die Akten eingesehen werden ?

Sie haben die Möglichkeit, die Bauakten im Rathaus einzusehen. Es empfiehlt sich auf jeden Fall eine Terminvereinbarung für die Einsichtnahme, damit die Akten für Ihren Termin bereits vorliegen. Dies erspart Ihnen Wartezeiten. Gegen Kostenerstattung können auch Kopien von den Bauakten gefertigt werden.

Gebühren

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede





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