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Dienstleistungen

Umlegung

Durchführung von Bodenordnungsverfahren

Aufgaben des Umlegungsausschusses

Durchführung von Bodenordnungsverfahren im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im Zusammenhang bebauter Ortsteile des Stadtgebiets Marsberg.

Zu den Bodenordnungsverfahren zählen die Baulandumlegung und die Grenzregelung.

Baulandumlegung

Eine Baulandumlegung ist ein gesetzlich geregeltes Grundstückstausch-erfahren zur Schaffung von Baugrundstücken und Erschließungsflächen.
Eine Umlegung wird durchgeführt, wenn im Hinblick auf eine bauliche oder sonstige Nutzung ungeordnete Grundstücksverhältnisse bestehen, die die zulässige Bebauung verhindern. Durch eine Umlegung werden deshalb zur Erschließung oder Neugestaltung von Gebieten bebaute und unbebaute Grundstücke in der Weise neu geordnet, dass nach Lage, Form und Größe zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Dabei steht die Privatnützigkeit stets im Vordergrund vor den öffentlichen Interessen. Das Umlegungsverfahren zeichnet sich durch eine hohe Flexibilität und Schnelligkeit in der Schaffung der Erschließungsanlagen und der Baugrundstücke aus, weil eine Stelle, der Umlegungsausschuss, bzw. seine Geschäftsstelle, "Herr" des Verfahrens ist.

Umlegungsausschuss

Der Umlegungsausschuss der Stadt Marsberg ist ein unabhängiges Gremium, das an Weisungen nicht gebunden ist. Der Umlegungsausschuss ist kein Ausschuss des Rates der Stadt Marsberg. Seine Tätigkeit ist ehrenamtlich. Er tagt in nichtöffentlcher Sitzung. Die Besetzung ist gesetzlich geregelt.

Die Geschäftsführung wird vom Katasteramt des Hochsauerlandkreises in Meschede wahrgenommen.

Geschäftsführer ist Herr Günter Dietz; Raum 620 (Dienstort Brilon) , Telefon: 02961/943317

Überörtliche Gesetzgrundlagen

Baugesetzbuch §§ 45 - 84

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede





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