Startseite | News | Impressum | Datenschutzerklärung | Kontakt | Stadtplan | Suche
L
L
L
Start » Bürger » Bürgerservice » Dienstleistungen » Vorkaufsrecht
Im Rahmen von Grundstücks- und Immobilienkaufgeschäften ist es erforderlich, bei der Gemeinde, in deren Geltungsbereich das Kaufobjekt liegt, eine Bescheinigung zu beantragen, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob dieses gegebenenfalls ausgeübt wird. Die Ausstellung der Bescheinigung wird in der Regel von dem beurkundenden Notar beantragt.
Die erforderliche Bescheinigung wird vom Bauamt nach vorheriger Beteiligung der betroffenen Fachämter der Stadt ausgestellt.
Die Gebühr für die Vorkaufsrechtsbescheinigung beträgt 25,00 Euro.
Baugesetzbuch §§ 24 28
Amt für Planung und Liegenschaften
Rathaus
Lillers-Straße 8
34431 Marsberg
Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede
Die Ergebnisse der Europawahl 2024 für Marsberg finden Sie hier: http://wahlergebnisse.marsberg.com
Der Marsberger Newsletter hält Sie auf dem Laufenden: Presseinformationen, Veranstaltungen etc.
Jetzt kostenlos anmelden!