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Dienstleistungen

Personalausweis

Ab dem 16. Lebensjahr besteht für jeden Deutschen Ausweispflicht. Wer vorher einen Personalausweis benötigt, hat die höchst persönliche und schriftliche Zustimmung beider Erziehungsberechtigten und einen Identitätsnachweis (Geburtsurkunde, Kinderausweis) vorzulegen.

Ab dem 16. Lebensjahr ist eine Zustimmung der Personensorgeberechtigten nicht mehr erforderlich. Zur Beantragung des Personalausweises ist ein aktuelles, dem persönlichen Erscheinungsbild entsprechendes, biometrisches Lichtbild mitzubringen. Die Lieferung des produzierten Ausweises erfolgt nach cirka drei Wochen.

In dringenden Fällen ist es möglich, einen vorläufigen, 3 Monate lang gültigen Personalausweis direkt im Bürgerbüro zu fertigen, dieser kostet 10,00 €, wird jedoch nicht überall anerkannt. Er ist immer in Verbindung mit einem endgültigen Ausweis zu beantragen. Bitte erkundigen Sie sich darum vorher, ob für Ihr Reiseziel der vorläufige Ausweis ausreicht (bei der konsularischen Vertretung des jeweiligen Landes oder unter www.auswaertiges-amt.de).

Gebühren

Für unter 24jährige sind 22,80 € zu entrichten, ab dem 24. Lebensjahr kostet der Personalausweis 37,00 €. Der vorläufige Personalausweis kostet 10,00 €, wird jedoch nur eingeschränkt anerkannt und ist längstens 3 Monate lang gültig. Eine Gebührenbefreiung für unter 16jährige ist nicht mehr vorgesehen.

Überörtliche Gesetzgrundlagen

Personalausweisgesetz. Siehe auch www.personalausweisportal.de

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede





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