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Dienstleistungen

Vollstreckung

Im Vollstreckungsdienst werden Forderungen der Stadt Marsberg und Fremdforderungen (weitere Behörden, deren Vollstreckungsersuchen der Stadt Marsberg vorgelegt werden) beigetrieben.

Bei den Forderungen handelt es sich um Zahlungen, die trotz Zahlungsbescheid und (ggf. mehrfacher) Erinnerung nicht pünktlich geleistet wurden. Die Vollstreckung ist der nächste Schritt nach erfolgloser Beendigung des Mahnverfahrens.

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede





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