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Im Vollstreckungsdienst werden Forderungen der Stadt Marsberg und Fremdforderungen (weitere Behörden, deren Vollstreckungsersuchen der Stadt Marsberg vorgelegt werden) beigetrieben.
Bei den Forderungen handelt es sich um Zahlungen, die trotz Zahlungsbescheid und (ggf. mehrfacher) Erinnerung nicht pünktlich geleistet wurden. Die Vollstreckung ist der nächste Schritt nach erfolgloser Beendigung des Mahnverfahrens.
Finanzverwaltung
Rathaus
Lillers-Straße 8
34431 Marsberg
Herr Schmitz, O.
Telefon: (0 29 92) 602 224
Telefax: (0 29 92) 602 201 224
Email: Email senden
Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede
Die Ergebnisse der Europawahl 2024 für Marsberg finden Sie hier: http://wahlergebnisse.marsberg.com
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