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Der Besteuerung unterliegen die im Gebiet der Stadt Marsberg veranstalteten Vergnügungen (Veranstaltungen):
Als Spielapparate gelten insbesondere auch Personalcomputer, die überwiegend zum individuellen Spielen oder zum gemeinsamen Spielen in Netzwerken oder über das Internet verwendet werden.
Steuerfrei sind:
Sowohl die Durchführung einer Veranstaltung als auch die Aufstellung eines Geldspiel- oder Unterhaltungsapparates sind vorher beim Steueramt der Stadt Marsberg anzumelden.
Die erforderlichen Unterlagen erhalten Sie beim zuständigen Sachbearbeiter.
Vergnügungssteuersatzung der Stadt Marsberg
Vergnügungssteuergesetz des Landes NRW
Finanzverwaltung
Rathaus
Lillers-Straße 8
34431 Marsberg
Herr Kleffner, G.
Telefon: (0 29 92) 602 229
Telefax: (0 29 92) 602 201 229
Email: Email senden
Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede
Die Ergebnisse der Europawahl 2024 für Marsberg finden Sie hier: http://wahlergebnisse.marsberg.com
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