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Dienstleistungen

Grundsteuer

Der Grundsteuer unterliegt der im Inland liegende Grundbesitz.
Als Grundbesitz gelten:

Entscheidend für die Höhe der Grundsteuer sind Beschaffenheit und Wert des Grundstücks sowie der Baulichkeiten.

Laut Grundsteuergesetz (GrStG) bestimmt die Gemeinde, ob von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer zu erheben ist.

Man unterscheidet:

Die Grundsteuer wird in Nordrhein-Westfalen in geteilter Zuständigkeit durch die Finanzämter und die Gemeinden verwaltet. Sie wird zu Beginn des Kalenderjahres festgesetzt. Die Steuer entsteht mit dem Beginn des Kalenderjahres, für das die Steuer festzusetzen ist. Schuldner ist derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Einheitswertes zugerechnet ist.

Bei der Berechnung der Grundsteuer ist von einem Steuermessbetrag auszugehen. Dieser ist durch Anwendung einer Steuermesszahl auf den Einheitswert oder seinen steuerpflichtigen Teil zu ermitteln.

Die Gemeinde bestimmt, mit welchem Hundertsatz des Steuermessbetrages oder des Zerlegungsanteils die Grundsteuer zu erheben ist. (Hebesatz) 

Ablauf des Besteuerungsverfahrens

Die Finanzämter

Die Gemeinden 

Zuständigkeit der Finanzämter:

Zuständigkeit der Gemeinden:

Hinweis:

Das Finanzamt erreichen Sie unter folgender Anschrift:
Finanzamt Brilon
Almerfeldweg 30
59929 Brilon
Tel. (0 29 61) 7880

Überörtliche Gesetzgrundlagen

Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Grundsteuergesetz.

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede





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