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Start » Bürger » Bürgerservice » Dienstleistungen » Einzugsermächtigung
Zum Abbuchen der Abgaben, Gebühren, Entgelte oder sonstiger wiederkehrender Einnahmen können Sie der Stadtkasse Marsberg eine Einzugsermächtigung erteilen.
Das Verfahren der Einzugsermächtigung bietet Ihnen erhebliche Vorteile. Sie brauchen nicht an Fälligkeitstermine zu denken. Mahnungen, Vollstreckungen sowie die damit verbundenen Nebenkosten können nicht entstehen. Für die Stadtkasse ist es eine Arbeitserleichterung.
Im Einzugsermächtigungsverfahren werden hauptsächlich regelmäßig wiederkehrende Forderungen, wie z. B. Grundbesitzabgaben, Hundesteuer, Kindergartenbeiträge eingezogen. Sie als Zahlungspflichtiger geben der Stadtkasse Marsberg als Zahlungsempfänger die schriftliche Ermächtigung, ihre Forderungen per Lastschrift von Ihrem Konto einzuziehen. Sie gehen damit keinerlei Risiko ein, weil Sie den Abbuchungsauftrag jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen können. Ebenso können Sie jede einzelne Abbuchung, die Ihnen ungerechtfertigt erscheint, bei Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen.
Die Bankverbindungen der Stadtkasse Marsberg:
Sparkasse Paderborn-Detmold
IBAN: DE68 4765 0130 1800 0013 39
BIC: WELADE3LXXX
Volksbank Marsberg
IBAN: DE74 4006 9266 6004 0004 00
BIC: GENODEM1MAS
Finanzverwaltung
Rathaus
Lillers-Straße 8
34431 Marsberg
Frau Gebril, D.
Telefon: (0 29 92) 602 309
Email: Email senden
Frau Ledvon, B.
Telefon: (0 29 92) 602 217
Email: Email senden
Frau Nentwig, A.
Telefon: (0 29 92) 602 311
Email: Email senden
Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede
Die Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 für Marsberg finden Sie hier: http://wahlergebnisse.marsberg.com
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