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Dienstleistungen

Reisepass

Grundsätzlich kann ein Reisepass von jedem Deutschen beantragt werden. Bis zum 18. Lebensjahr ist die Zustimmung beider Erziehungsberechtigten erforderlich. Diese ist persönlich oder schriftlich mit Vorlage des/r Personalausweise/s oder amtlicher Unterschriftsbeglaubigung vorzulegen.

Seit dem 01. November 2007 ist der Fingerabdruck im E-Pass aufzunehmen. Reisepässe, die vorher ausgestellt worden sind und deren Ablaufdatum noch nicht erreicht ist, verlieren nicht ihre Gültigkeit. Zur Beantragung des Reisepasses sind ein aktuelles, dem persönlichen Erscheinungsbild entsprechendes biometrietaugliches Passbild und der Personalausweis mitzubringen; den Fotografen sind die Anforderungen bekannt und auch die Fotoautomaten sind entsprechend umgerüstet worden.

Erkundigen Sie sich bitte so früh wie möglich über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes, das Sie besuchen möchten (www.auswaertiges–amt.de oder der jeweiligen konsularischen Vertretung). Verschiedene Länder verlangen die Mindestgültigkeit von einem halben Jahr des Reisepasses zum Zeitpunkt der Einreise. 

Gebühren

Seit dem 01.03.2017 fällt bis zum 24. Lebensjahr eine Gebühr i.H.v. 37,50 € an (Gültigkeit = 6 Jahre), danach sind Gebühren i. H. v. 70,00 € fällig (Gültigkeit = 10 Jahre).

Bitte beachten Sie, dass außerhalb der Amtszeit (nur in dringenden Notfällen) eine doppelte Gebühr anfällt. Darum achten Sie bitte auf rechtzeitige Beantragung während der Dienstzeit.

Die Gebühr ist ebenfalls zu verdoppeln, wenn die Zuständigkeit für die Ausstellung des Passes nicht bei der Stadt Marsberg liegt. Dies ist ebenfalls nur für Notfälle gedacht.

Überörtliche Gesetzgrundlagen

Passrecht

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede





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