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Dienstleistungen

Schadstoffsammlung

Synonym(e): Sondermüll

Die Stadt lässt jährlich durch ein beauftragtes Entsorgungsunternehmen im Frühjahr und im Herbst eine mobile Schadstoffsammlung im Stadtgebiet durchführen. Die Abgabe von Problemabfällen bei dieser Sammlung ist kostenfrei. Bitte achten Sie diesbezüglich auch auf die Veröffentlichungen in der lokalen Presse.

Welche Abfälle werden angenommen?

Schadstoffhaltige Abfälle können z.B. giftig oder brennbar sein, bei Kontakt zu Verätzungen führen oder Luft und Wasser verschmutzen. Auf spezielle Kennzeichnungen ist zu achten. Sonderabfälle müssen getrennt eingesammelt und entsorgt werden.

Welche Abfälle werden nicht angenommen?

Altbatterien, Akkumulatoren, Starterbatterien oder ortsfeste Batterien sind vom Händler bei dem sie erworben wurden, zurück zu nehmen.

Beleuchtungskörper wie Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen sind kein Sondermüll sondern fallen als Elektroaltgeräte an.

Verkaufsstellen von Frischöl sind zur Rücknahme von Altöl verpflichtet. Dieses soll deshalb nicht zur Schadstoffsammlung gegeben werden.

Altmedikamente sind über die Restmülltonne zu entsorgen.

Was bei der Anlieferung zu beachten ist:

Den Entsorgungsfahrplan der diesjährigen Schadstoffsammlung finden Sie im Bereich "Ver- und Entsorgung" und im Bereich "Downloads".

Örtliche Gesetzgrundlagen

Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Marsberg

Überörtliche Gesetzgrundlagen

Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede





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