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Dienstleistungen

Standrohr mit Wasserzähler

Soweit die Inanspruchnahme der öffentlichen Wasserversorgungsanlage über Standrohrwasserzähler erfolgt, wird neben der Verbrauchsgebühr eine Grund- und Leihgebühr erhoben. Sofern das bezogene Wasser nach Gebrauch der öffentlichen Kanalisation zugeleitet wird, fallen zusätzliche Kanalbenutzungsgebühren an.

Örtliche Gesetzgrundlagen

Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung §9

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede





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