Stadt Marsberg im Sauerland

Startseite | News | Impressum | Datenschutzerklärung | Kontakt | Stadtplan | Suche

Start » Bürger » Bürgerservice » Dienstleistungen » Genehmigungsfreistellung (§67 Bauordnung NRW)

Dienstleistungen

Genehmigungsfreistellung (§67 Bauordnung NRW)

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans bedürfen die Errichtung oder Änderung von Wohngebäuden einschließlich ihrer Nebengebäude und Nebenanlagen unter bestimmten Voraussetzungen keiner Baugenehmigung, sondern können im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach § 67 BauO NRW abgewickelt werden.

Bauvorlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren sind bei der Stadtverwaltung Marsberg einzureichen.

Überörtliche Gesetzgrundlagen

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede


Die Ergebnisse der Europawahl 2024 für Marsberg finden Sie hier: http://wahlergebnisse.marsberg.com



Marsberger Newsletter

Der Marsberger Newsletter hält Sie auf dem Laufenden: Presseinformationen, Veranstaltungen etc.
Jetzt kostenlos anmelden!

↑ nach oben
© 2024 Stadt Marsberg

d  m