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Dienstleistungen

Bebauungsplan

Bebauungsplan: Festlegung der Nutzung und der Art und Weise der Bebaubarkeit von Grundstücken und Gebäuden in Teilen des Stadtgebiets.

Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Er enthält als "verbindlicher Bauleitplan" rechtsverbindliche städtebauliche Festsetzungen die Nutzung und die Art und Weise der Bebaubarkeit von Grundstücken und Gebäuden in klar abgegrenzten Teilen des Stadtgebiets.

Ziele eines Bebauungsplans sind die geordnete städtebauliche Entwicklung, eine sozialgerechte Bodennutzung sowie die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, die sich aus allgemeinen und öffentlichen Interessen ableiten und am Allgemeinwohl orientiert sind.

Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und erlangt dadurch Rechtskraft.

Gebühren

Die Kosten für die Aufstellung eines Bebauungsplans trägt grundsätzlich die Stadt. Sollen Änderungen zu Gunsten eines Vorhabenträgers erfolgen, so hat dieser sich an den Kosten zu beteiligen.

Überörtliche Gesetzgrundlagen

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede





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