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Bebauungsplan: Festlegung der Nutzung und der Art und Weise der Bebaubarkeit von Grundstücken und Gebäuden in Teilen des Stadtgebiets.
Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Er enthält als "verbindlicher Bauleitplan" rechtsverbindliche städtebauliche Festsetzungen die Nutzung und die Art und Weise der Bebaubarkeit von Grundstücken und Gebäuden in klar abgegrenzten Teilen des Stadtgebiets.
Ziele eines Bebauungsplans sind die geordnete städtebauliche Entwicklung, eine sozialgerechte Bodennutzung sowie die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, die sich aus allgemeinen und öffentlichen Interessen ableiten und am Allgemeinwohl orientiert sind.
Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und erlangt dadurch Rechtskraft.
Die Kosten für die Aufstellung eines Bebauungsplans trägt grundsätzlich die Stadt. Sollen Änderungen zu Gunsten eines Vorhabenträgers erfolgen, so hat dieser sich an den Kosten zu beteiligen.
Amt für Planung und Liegenschaften
Rathaus
Lillers-Straße 8
34431 Marsberg
Herr Löhring, H.
Telefon: (0 29 92) 602 246
Telefax: (0 29 92) 602 201 246
Email: Email senden
Herr Weskamp, R.
Telefon: (0 29 92) 602 248
Telefax: (0 29 92) 602 201 248
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Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede
Die Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 für Marsberg finden Sie hier: http://wahlergebnisse.marsberg.com
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