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Dienstleistungen

Kinderreisepass

Für Kinder können im Bürgerbüro Kinderreisepässe sofort fertig gestellt werden. Hierzu sind die gleichen Vorschriften zu beachten wie für die Reisepässe, d. h. es ist ein biometrietaugliches, aktuelles Passbild mitzubringen. Die Zustimmung beider Elternteile / Personensorgeberechtigten ist persönlich und schriftlich nachzuweisen und es ist eine Geburtsurkunde und, falls vorhanden, ein bereits abgelaufener Kinderausweis mitzubringen.

Allein Sorgeberechtigte können die alleinige Sorge mittels eines Sorgerechtsbeschlusses nachweisen.  Auch eine Negativbescheinigung des zuständigen Jugendamtes ist ausreichend.

Ab dem 01.11.2007 wird der Kinderreisepass (KRP) nur noch bis zum 12. Lebensjahr eines Kindes ausgestellt, danach muss auf andere Ausweisdokumente ausgewichen werden. Der KRP wird in den USA nicht akzeptiert.

Erkundigen Sie sich bitte so früh wie möglich über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes, das Sie besuchen möchten (www.auswaertiges–amt.de oder der jeweiligen konsularischen Vertretung). 

Gebühren

13,00 €, jede Änderung 6,00 €

Überörtliche Gesetzgrundlagen

Passrecht

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede





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