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Bauvoranfrage

Bestehen Zweifel hinsichtlich der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens, kann ein Vorverfahren ohne aufwändige, möglicherweise vergebliche Planungsarbeit Klärung bringen. Dieses Vorverfahren ist die Bauvoranfrage.

Die Stadt Marsberg selbst ist keine Baugenehmigungsbehörde. Der Hochsauerlandkreis, Untere Bauaufsichtsbehörde, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon, ist als Baugenehmigungsbehörde für die Stadt Marsberg zuständig.

Die Stadt Marsberg wird jedoch durch Abgabe einer bauplanungsrechtlichen Stellungnahme gegenüber der Genehmigungsbehörde am Verfahren beteiligt. Daher ist es sinnvoll, vor Stellung einer Bauvoranfrage die bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten mit uns zu erörtern.

Wir empfehlen eine vorherige telefonische Terminvereinbarung, damit ausreichend Zeit für ein ungestörtes Beratungsgespräch zur Verfügung steht. Gibt es bereits Unterlagen (Pläne, Skizzen u.ä.), bringen Sie diese bitte mit.

Die Bauvoranfrage ist schriftlich beim Hochsauerlandkreis, Untere Bauaufsichtsbehörde, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon, zu stellen.

http://www.hochsauerlandkreis.de/buergerinfo/produkte/117180100000018151.php

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede





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