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Dienstleistungen

Bauantrag

Synonym(e): Baugenehmigung

Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung und der Abbruch baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen bedürfen einer Baugenehmigung. Ausnahmen sind in der Landesbauordnung NRW geregelt.

Die Stadt Marsberg selbst ist keine Baugenehmigungsbehörde. Der Hochsauerlandkreis, Untere Bauaufsichtsbehörde, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon, ist als Baugenehmigungsbehörde für die Stadt Marsberg  zuständig.

Die Stadt Marsberg wird jedoch durch Abgabe einer bauplanungsrechtlichen Stellungnahme gegenüber der Genehmigungsbehörde am Baugenehmigungsverfahren beteiligt. Daher ist es sinnvoll, vor Bauantragstellung die bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten mit uns zu erörtern.

Wir empfehlen eine vorherige telefonische Terminvereinbarung, damit ausreichend Zeit für ein ungestörtes Beratungsgespräch zur Verfügung steht. Gibt es bereits Unterlagen (Pläne, Skizzen u.ä.), bringen Sie diese bitte mit.

Der Bauantrag ist schriftlich mit allen für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Unterlagen (Bauvorlagen) beim Hochsauerlandkreis, Untere Bauaufsichtsbehörde, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon, zu stellen.

Der Hochsauerlandkreis stellt Ihnen Formulare auch auf elektronischem Weg zur Verfügung:

http://www.hochsauerlandkreis.de/buergerinfo/produkte/pr163.php

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede





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