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Start » Bürger » Bürgerservice » Dienstleistungen » Übergeordnete städtebauliche Planungen
Das Planungssystem der Bundesrepublik ist hierarchisch aufgebaut:
Der kommunalen Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne) vorangestellt ist die Regionalplanung des Landes NRW, die aufgeteilt in Regierungsbezirke, im Regionalplan den Entwicklungsrahmen vorgibt. Für die Stadt Marsberg gilt der Regionalplan Teilabschnitt Oberbereich Dortmund östlicher Teil Kreis Soest und Hochsauerlandkreis (früher Gebietsentwicklungsplan). Für die Regionalplanung zuständig ist die Bezirksregierung im Regierungsbezirk Arnsberg.
Über der Regionalplanung steht die Landesplanung. Zentrale Rechtsvorschriften und Pläne sind das Gesetz zur Landesentwicklung / Landesentwicklungsprogramm NRW (LePro), das Landesplanungsgesetz (LPlG NRW) und die Landesentwicklungspläne. Zuständig für deren Aufstellung ist die Landesplanungsbehörde.
Der Landesplanung übergeordnet ist die Raumordnung des Bundes mit dem Raumordnungsgesetz (ROG) als zentrale Rechtsgrundlage. In anderen Bundesländern herrschen z.T. andere Begrifflichkeiten und Organisationsstrukturen vor.
Amt für Planung und Liegenschaften
Rathaus
Lillers-Straße 8
34431 Marsberg
Herr Löhring, H.
Telefon: (0 29 92) 602 246
Telefax: (0 29 92) 602 201 246
Email: Email senden
Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede
Die Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 für Marsberg finden Sie hier: http://wahlergebnisse.marsberg.com
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