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Übergeordnete städtebauliche Planungen

Das Planungssystem der Bundesrepublik ist hierarchisch aufgebaut:

Der kommunalen Bauleitplanung (Flächennutzungsplan und Bebauungspläne)  vorangestellt ist die Regionalplanung des Landes NRW, die aufgeteilt in Regierungsbezirke, im Regionalplan den Entwicklungsrahmen vorgibt. Für die Stadt Marsberg gilt der Regionalplan „Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – östlicher Teil – Kreis Soest und Hochsauerlandkreis“ (früher Gebietsentwicklungsplan). Für die Regionalplanung zuständig ist die Bezirksregierung im Regierungsbezirk Arnsberg.

Über der Regionalplanung steht die Landesplanung. Zentrale Rechtsvorschriften und Pläne sind das „Gesetz zur Landesentwicklung / Landesentwicklungsprogramm NRW (LePro)“, das „Landesplanungsgesetz (LPlG NRW)“ und die „Landesentwicklungspläne“. Zuständig für deren Aufstellung ist die Landesplanungsbehörde.

Der Landesplanung übergeordnet ist die Raumordnung des Bundes mit dem Raumordnungsgesetz (ROG) als zentrale Rechtsgrundlage. In anderen Bundesländern herrschen z.T. andere Begrifflichkeiten und Organisationsstrukturen vor.

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede





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