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Bebauungspläne

Bebauungspläne werden auch verbindliche Bauleitpläne genannt. Sie legen die Nutzung sowie Art und Weise der Bebaubarkeit von Grundstücken und Gebäuden für ihren (eng begrenzten) Geltungsbereich fest. Die Bebauungspläne werden aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Marsberg entwickelt.

Ziele eines Bebauungsplans sind die geordnete städtebauliche Entwicklung, eine sozialgerechte Bodennutzung sowie die Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen, die sich aus allgemeinen und öffentlichen Interessen ableiten und am Allgemeinwohl orientiert sind.

Aufgrund der unmittelbaren Auswirkungen eines Bebauungsplanes auf die Eigentumsrechte der Betroffenen schreibt das Baugesetzbuch ein formales Verfahren für die Aufstellung und Änderung der Bebauungspläne vor. Kernbestandteil dieses Verfahrens ist neben der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 BauGB) die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB.

Zum Ende des Aufstellungsverfahrens wird der Bebauungsplan vom Stadtrat als Satzung beschlossen und erlangt anschließend durch die Veröffentlichung im Amtsblatt Rechtskraft. Mit den Bebauungsplänen werden Baurechte geschaffen. Die Eigentümer der im Bebauungsplan liegenden Grundstücke können mit einem Blick in den jeweiligen Plan direkt erkennen, wie sie ihr Grundstück nutzen bzw. bebauen können.

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