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Dienstleistungen

Führungszeugnis

Synonym(e): Gewerbezentralregisterauszüge

Jeder Person wird auf Antrag

erteilt.

Der Antrag kann bei jeder Meldebehörde gestellt werden, bei der die Antrag stellende Person gemeldet ist oder bei der die betreffende Firma ihren Sitz inne hat. 

Aus Gründen des Datenschutzes und angesichts eines Auskunftsvolumens von ca. 40.000 Auskünften pro Tag ist es beim Bundesamt für Justiz nicht möglich, per E-Mail übermittelte Anfragen zum Stand des Verfahrens auf Erteilung eines beantragten Führungszeugnisses / Gewerbezentralregisterauszuges zu beantworten.

Soll das Führungszeugnis / der Gewerbezentralregisterauszug bei einer Behörde vorgelegt werden, so sind die genaue Anschrift der Behörde evtl. auch des Sachgebietes sowie der Verwendungszweck und / oder das Geschäfts- und Aktenzeichen anzugeben. Für die gewerblichen Auszüge werden außerdem noch die Handelsregisterdaten benötigt. Diese Angaben sind erforderlich, da das Führungszeugnis / der Registerauszug direkt der anfordernden Behörde übermittelt wird.

Behörden verschiedener ausländischer Staaten verlangen zum Teil Führungszeugnisse mit Überbeglaubigung durch das Bundesamt für Justiz und gegebenenfalls darüber hinaus auch die Erteilung einer Apostille durch das Bundesverwaltungsamt in Köln. Der Antrag auf Überbeglaubigung kann entweder gleichzeitig mit dem Antrag auf Erteilung des Führungszeugnisses oder – sofern das Führungszeugnis der Antrag stellenden Person bereits vorliegt – unter Vorlage des Originalführungszeugnisses im Nachhinein gestellt werden. Entsprechende Auskünfte erteilen im Allgemeinen die Botschaften bzw. konsularischen Vertretungen der Länder, in denen das Führungszeugnis vorgelegt werden soll.

Mit der Einführung des neuen elektronischen Personalausweises gibt es nun die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz bestimmte Anträge online zu stellen. Zurzeit können Sie dort Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen. Um einen solchen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie:

Gebühren

Die Gebühr für ein Führungszeugnis / oder für den Registerauszug beträgt 13,00 €, die Überbeglaubigung ebenfalls 13,00 €.

Überörtliche Gesetzgrundlagen

Bundeszentralregistergesetz

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede





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