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Dienstleistungen

Elternbeiträge für alle Kindertageseinrichtungen

Die Eltern haben entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Jahresbetriebskosten der Kindertageseinrichtung zu entrichten (Rechtl. Grundlage: Kinderbildungsgesetz – KiBiZ). Die Beitragssätze werden per Satzung durch den Kreistag des Hochsauerlandkreises festgesetzt. Die Höhe der zu entrichtenden Beiträge ist maßgeblich von folgenden zwei Faktoren abhängig:

  1. Höhe der Gesamteinkünfte der Eltern/des Elternteils bei dem das Kind lebt,
  2. wöchentliche Betreuungszeit (zwischen 25 und 45 Std.)!

Die monatlichen Beiträge liegen z. Zt. zwischen 26,00 € und 405,00 €. Bei Jahreseinkünften bis 15.000,00 € ist kein Beitrag zu entrichten. Vereinfacht ausgedrückt zählen alle Einnahmen zu den Einkünften. Dies gilt nicht für Kindergeld bzw. Elterngeld. Das Elterngeld zählt jedoch zum Einkommen, soweit es 300,00 € monatlich übersteigt.

Wird gleichzeitig ein Geschwisterkind in einer Tageseinrichtung für Kinder betreut, ist dieses beitragsfrei!

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede





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