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Dienstleistungen

Fischereischeine

Marsberger Bürgerinnen und Bürger können einen Jahres- oder Fünfjahresfischereischein im Bürgerbüro beantragen, wenn sie eine entsprechende Fischereiprüfung abgelegt haben.

Für die Neuausstellung eines Fischereischeines werden ein Foto sowie das Zeugnis über die Fischereiprüfung benötigt.

Jugendliche können ab dem vollendeten 10. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr auch ohne eine abgelegte Fischereiprüfung einen Jugendfischereischein ausgestellt bekommen. Die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten  sowie ein Foto sind erforderlich.

Informationen zur nächsten Fischereiprüfung sowie der Vorbereitungskurse erhalten Sie beim Hochsauerlandkreis Meschede sowie im Bürgerbüro Marsberg.

Gebühren

Jahresfischereischein 16,00 Euro

Fünfjahresfischereischein 48,00 Euro

Jugendfischereischein 8,00 Euro

Überörtliche Gesetzgrundlagen

Fischereigesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NW

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede





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