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Start » Bürger » Bürgerservice » Dienstleistungen » Marktveranstaltungen
Marktveranstaltungen werden auf Antrag durch die Örtl. Ordnungsbehörde festgesetzt.
Der Antrag auf Festsetzung ist ca. 4-6 Wochen vor der Veranstaltung einzureichen.
Für die Festsetzung einer Marktveranstaltung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich u.a. nach der Art und dem Umfang der Veranstaltung.
Gewerbeordnung (GewO)
Amt für Bürgerdienste und Ordnung
Rathaus
Lillers-Straße 8
34431 Marsberg
Wiegelmann, Andreas
Telefon: (0 29 92) 602 239
Telefax: (0 29 92) 602 201 239
Email: Email senden
Informationen zur Schöffenwahl 2023
Die Ergebnisse der Landtagswahl 2022 für Marsberg finden Sie hier: http://wahlergebnisse.marsberg.com
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