Stadt Marsberg im Sauerland

Startseite | News | Impressum | Datenschutzerklärung | Kontakt | Stadtplan | Suche

Start » Bürger » Bürgerservice » Dienstleistungen » Marktveranstaltungen

Dienstleistungen

Marktveranstaltungen

Marktveranstaltungen werden auf Antrag durch die Örtl. Ordnungsbehörde festgesetzt.

Der Antrag auf Festsetzung ist ca. 4-6 Wochen vor der Veranstaltung einzureichen.

Gebühren

Für die Festsetzung einer Marktveranstaltung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet sich u.a. nach der Art und dem Umfang der Veranstaltung.

Überörtliche Gesetzgrundlagen

Gewerbeordnung (GewO)

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede





Marsberger Newsletter

Der Marsberger Newsletter hält Sie auf dem Laufenden: Presseinformationen, Veranstaltungen etc.
Jetzt kostenlos anmelden!

↑ nach oben
© 2024 Stadt Marsberg

d  m