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Dienstleistungen

Brandschau

In bestimmten Gebäuden und Einrichtungen sind Brandschauen durchzuführen. Die Brandschau dient der Feststellung brandschutztechnischer Mängel und Gefahrenquellen. Werden solche festgestellt, ergehen entsprechende Anordnungen an die jeweiligen Verantwortlichen. Ziel der Brandschau ist es, der Entstehung von Bränden sowie der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorzubeugen.

Zuständig für die Brandschauen ist die Stadt Marsberg. Sie hat zur Durchführung der Brandschauen besonders ausgebildete Brandschutztechniker beauftragt.

Überörtliche Gesetzgrundlagen

Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG)

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede





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