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Nitrat - Information

Nitrat
Die TrinkwV legt u.a. Grenzwerte (Obergrenzen) für zahlreiche gesundheitlich bedenkliche Stoffe fest. Diese Grenzwerte sind so niedrig bemessen, dass die menschliche Gesundheit bei lebenslangem Trinkwassergenuss nicht geschädigt werden kann. Darüber hinaus werden vorsorglich zusätzliche Sicherheitsabstände berücksichtigt. So wurde der Nitratgrenzwert bereits im Jahre 1986 von ursprünglich 90 mg/l auf 50 mg/l herabgesetzt.

Da Nitrat nicht nur im Trinkwasser, sondern auch in vielen anderen Nahrungsmitteln enthalten ist, hängt die gesamte Nitrataufnahme nicht so sehr vom Trinkwasser sondern viel mehr von der sonstigen Ernährung ab. Je nach Jahreszeit können z. B. Kopf- und Feldsalat sowie Grünkohl, Weißkohl und Wirsing und verschiedene Wurzelgemüse wie Rote Beete, Radieschen und Rettich bis zu 4.000 mg/kg Nitrat enthalten. Nach Angaben der Bundesregierung trägt das Trinkwasser unter Zugrundelegung des zulässigen Grenzwertes von 50 mg/l lediglich bis zu 10 % zur Gesamtnitratzufuhr bei.

Nitratwerte
Der strenge Nitratgrenzwert von 50 mg/l (Vorsorgewert) wurde bei allen Wassergewinnungsanlagen und im abgegebenen Trinkwasser stets eingehalten.

Sanierungsmaßnahmen zur weiteren Nitratreduzierung und Prognose
Auch in 2019 konnte der Nitratgrenzwert aufgrund der durchgeführten landwirtschaftlichen Sanierungsmaßnahmen und durch den Betrieb der Biogasanlage Marsberg-Leitmar ganzjährig eingehalten werden. Der durch das Hygieneinstitut Gelsenkirchen gemessenen Nitratwert im Hochbehälter Eichholz (Mischwasser aus den Brunnen „Gut Forst I“, „Gut Forst II“ und „Vasbeck II“ lag in 2019 im Mittel bei 46,08 mg/l.

Die Stadtwerke führen schon seit mehreren Jahren gezielte landwirtschaftliche Sanierungsmaßnahmen durch, um den Nitratgehalt im Grundwasser weiter zu senken. Dieses hat nicht nur bei den Wassergewinnungsanlagen, sondern auch bei den Boden- und Grundwasserwerten zu Verbesserungen geführt. In 2020 werden diese Sanierungsmaßnahmen fortgeführt

In der Biogasanlage werden die im Wasserschutzgebiet anfallenden organischen Stoffe (Gülle/Jauche und Festmist) sowie nachwachsende Rohstoffe energetisch verwertet und zur Erzeugung erneuerbarer Energien (Strom und Wärme) genutzt. Anschließend wird das Gärsubstrat mit der Abwärme der Blockheizkraftwerke wärmebehandelt, d.h. pasteurisiert, und dann durch neue Aufbringungs- und Verteilertechnik optimal in die wachsende Frucht grundwasserschonend ausgebracht.

All diese Maßnahmen haben u.a. zum Ziel, den Nitratgehalt im Trinkwasser weiterhin deutlich unterhalb des Grenzwertes von 50 mg/l zu senken. Ferner soll die mikrobiologische Belastung im organischen Dünger durch die vorherige Hygienisierung schon im Ausbringungsstadium auf ein Minimum reduziert werden. Das Trinkwasser ist nach den vorliegenden mikrobiologischen Untersuchungsergebnissen stets einwandfrei und daher aus hygienisch-medizinischer Sicht nicht zu beanstanden.

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede





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