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Dienstleistungen

Anschluss- und Benutzungszwang

Jeder Anschlussberechtigte ist vorbehaltlich der Einschränkungen in der Enwässerungssatzung verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Abwasseranlage anzuschließen.

Örtliche Gesetzgrundlagen

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede





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