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Dienstleistungen

Kleinkläranlagen

Synonym(e): Schlammentsorgung

Aufgrund großer Entfernungen einzelner Grundstücke zu den öffentlichen Kanalisationen ist es aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich, alle im Außenbereich liegenden Grundstücke an die Kanalisation anzuschließen. Für diese Gebäude sind Kleinkläranlagen entsprechend der allgemein anerkannten Regeln der Technik zu bauen und zu betreiben. Die Abwasserbeseitigungspflicht der Gemeinde wird in diesem Fall auf die jeweiligen Grundstückseigentümer übertragen.

Der beauftragte Dienstleister der Stadtwerke Marsberg ist zu erreichen unter Tel.-Nr.: (0 175) 98 63 20 5

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede





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