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Nach dem Versand der Ablesekarten haben die Grundstückseigentümer nun nur noch bis Donnerstag, den 30.11.2023, die Gelegenheit, die Wasserzählerstände mitzuteilen. Zählerstände, die nicht angegeben werden, müssen geschätzt werden. Die Stadtwerke bitten um Verständnis dafür, dass es keinen Anspruch auf eine spätere Korrektur des geschätzten Verbrauchs gibt. Es liegt damit im eigenen Interesse der Grundstückseigentümer, von der Möglichkeit zur Selbstablesung Gebrauch zu machen und die richtigen Zählerstände per Interneteingabe oder Ablesekarte rechtzeitig anzugeben.
Sofern im Laufe des Jahres 2023 ein Zählerwechsel erfolgt ist, ist nur der Verbrauch des neuen Zählers anzugeben.
In 2022 haben 93,63 % und damit eine etwas geringere Zahl der Grundstückseigentümer den Wasserzählerstand pünktlich abgegeben. Helfen Sie bitte mit, dass in diesem Jahr wieder eine höhere Quote erreicht wird, um eine möglichst genaue Abrechnung durchführen zu können.
Stand: 17.11.2023
Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede
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