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Beantragung von Deutschlandtickets für nicht anspruchsberechtigte Fahrschülerinnen und Fahrschüler


Bereits kurz nach der vergangenen Sitzung des Rates der Stadt Marsberg am 24.08.2023 wurde durch die Stadt Marsberg mitgeteilt, dass der Schulträger für das Schuljahr 2023/2024 auch allen nach der Schülerfahrtkostenverordnung nicht anspruchsberechtigten Schüler*innen, die die Schulen der Stadt Marsberg besuchen, ein Deutschlandticket im Rahmen eines Abos ab dem 01.10.2023 für das weitere Schuljahr befristet bis zum 31.07.2024 kostenlos zur Verfügung stellt.

Vorgehensweise:

Der Schüler oder die Schülerin, die bisher aufgrund der zu geringen Kilometergrenze gemäß der Schülerfahrtkostenverordnung kein Deutschlandticket zur Schülerbeförderung erhalten hat, beantragt dieses beim jeweiligen Verkehrsbetrieb mittels Schulbescheinigung der besuchten Schule.

Das Deutschlandticket für die nicht anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler ist monatlich kündbar. Sollte das abonnierte Deutschlandticket nicht mehr benötigt werden, sollte von der Möglichkeit der Kündigung Gebrauch gemacht werden.

Regionalverkehr Ruhr-Lippe:

Das Deutschlandticket wird für die nicht anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler auf der Website des Verkehrsunternehmens beantragt. https://www.rlg-online.de/deutschlandticket-schule

Westfalenbus GmbH:

Das Deutschlandticket wird mittels Antrags in Papierform beantragt, welcher an das Verkehrsunternehmen postalisch versendet werden muss. Die Anträge können Sie hier herunterladen..

Zur Beantragung sind folgende Informationen nötig:

Die Anträge für das Deutschlandticket für die nicht anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler sind ab sofort möglich.

Bei weiteren Fragen steht Ihnen Herr Henneken vom Amt für Schulverwaltung, Sport und Kultur unter 02992/602-307 zur Verfügung.

Stand: 12.09.2023

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede





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