Kfz - Sachverständiger ohne Versicherungskooperation d.h. fair,neutral,unabhängig und nicht an Weisungen oder Auflagen von
Versicherungen gebunden.
Als Geschädigter im Haftpflichtschaden - Fall haben Sie Anspruch auf einen Gutachter Ihrer Wahl ab einer Schadenhöhe
von 750 ,- EURO (laut aktuell gültiger BGH - Rechtsprechung).
Fallen Sie nicht auf die miesen Tricks der gegnerischen bzw. eintrittspflichtigen Versicherung,bezüglich der Ihnen berechtigt zustehenden Schadenersatzansprüche sowie der Art der Schadenregulierung,herein.
Bei Fragen Ihrerseits erhalten Sie Informationen (kostenlose Rechtsdienstleistung) auf Wunsch durch unser Büro.
Es erfolgt jedoch keine Rechtsberatung.
Wann brauche ich einen Sachverständigen?
Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse einen Sachverständigen beauftragen:
Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten der ihm zustehende Schadenersatz in vollem Umfang erstattet wird. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger wegen der Reparatur gibt.
Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro.
Mithilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, sodass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.
Vertrauen ist gut Kontrolle ist besser
Schadengutachten nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall:
Nach einem unverschuldetem Unfall hat der Geschädigte das uneingeschränkte Recht, einen Sachverständigen seines Vertrauens mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Lediglich bei offensichtlichem Bagatellschaden besteht keine Verpflichtung des gegnerischen Haftpflichtversicherers, die Kosten des Sachverständigen zu tragen. Auf das Vorliegen eines Bagatellschadens weisen die Sachverständigen die Geschädigten regelmäßig hin.
Bestehen Sie auf der Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftpflichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehnen. Aussagen, der Sachverständige sei entbehrlich, sind nach ständiger Rechtsprechung unbeachtlich, es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bagatellschaden.
Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein.
Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt.
Schadengutachten im Kaskoschaden:
Bei einem selbst verschuldetem Unfall hat der Kaskoversicherer das Recht, einen Sachverständigen mit der Schadenfeststellung zu beauftragen. Der Versicherungsnehmer muß hier das Weisungsrecht gemäß § 7 AKB beachten. Bezweifelt jedoch der Versicherungsnehmer die Höhe des durch die Versicherung festgestellten Schadens, hat er die Möglichkeit mit Hilfe der Schadenfeststellung durch einen eigenen Sachverständigen das Sachverständigenverfahren gemäß § 14 AKB einzuleiten.
Gebrauchtwagenbewertung:
In Deutschland gibt es jährlich Millionen von Besitzumschreibungen von Kraftfahrzeugen. Nur in einem geringen Teil sichern sich Käufer oder Verkäufer durch Einholung eines Bewertungsgutachtens ab. In vielen Fällen verzichten die Verkäufer von gebrauchten Fahrzeugen auf die Möglichkeit, tatsächlich den Höchstpreis zu erzielen. Auf der anderen Seite zahlen viele Käufer von Gebrauchtfahrzeugen häufig einen Preis, der deutlich über dem üblichen Marktwert liegt. Unsere Spezialisten erstellen Ihnen ein detailliertes Wertgutachten.
Oldtimer-Gutachten:
Die Versicherung eines Oldtimers bereitet häufig Probleme. Zweifel bestehen oft über den Wert des zu versichernden Fahrzeugs.
Unfallrekonstruktion:
Oft ist der Unfallhergang umstritten. Der qualifizierte Unfallrekonstrukteur kann anhand des Gutachtens Unfallabläufe nachstellen. Gerade im Bereich der Unfallrekonstruktion ist es enorm wichtig, ausschließlich speziell geschulte qualifizierte Sachverständige zu beauftragen.
Hinweis:
Seit einiger Zeit haben sich die meisten Versicherer angewöhnt,Gutachten von freien Sachverständigen und Reparaturrechnungen zur Prüfung an fremde Dienstleister weiter zu leiten,welche ausnahmslos in unzulässiger Art und Weise sowohl in Reparaturrechnungen, aber ganz besonders in den Kalkulationen von Gutachten und Kostenvoranschlägen , darin herum streichen. Nicht selten wird dabei gegen geltendes Recht verstoßen.In den letzten Jahren sind diese Kürzerfirmen, wie z.B. ClaimsControlling (früher HP ClaimControlling), ControlExpert, Eucon und andere, wie Pilze aus dem Boden geschossen. Aber auch Sachverständigenorganisationen wie z.B. die DEKRA und Car Expert,selbst auch die SSH, welche bei den Versicherungen um Gutachtenaufträge buhlen, haben sich in die Reihe dieser Streicher begeben.