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Steuersätze der Stadt Marsberg


Steuerart: ab 2024  Auskunft erteilt:
Grundsteuer A
(land- und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz)
321%

Herr Martin
Tel: (02992) 602 209

Herr Kleffner
Tel: (02992) 602 229

Grundsteuer B
(sonstiger Grundbesitz)
484%
Gewerbesteuer

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze der Realsteuern

464%
Hundesteuer

Hundesteuersatzung

a) wenn ein Hund gehalten wird (pro Hund)88,00 Euro
b) wenn zwei Hunde gehalten werden (pro Hund)105,00 Euro
c) wenn drei Hunde gehalten werden (pro Hund)123,00 Euro
Haltung eines gefährlichen Hundes (§3 LHundG)880,00 Euro
Haltung von zwei oder mehr gefährlichen Hunden (§ 3 LHundG) pro Hund1.050,00 Euro
Haltung eines Hundes best. Rassen (§10 LHundG)440,00 Euro
Haltung von zwei oder mehr Hunden best. Rassen (§ 10 LHundG) pro Hund525,00 Euro
Vergnügungssteuer
Vergnügungssteuersatzung
Geräte, die die Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere

darstellen oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des

Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen

verletzende Praktiken zum Gegenstand haben (pro Monat)

500,00 Euro
Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen oder ähnlichen

Unternehmen, Gastwirtschaften

4,5% des

Spieleinsatzes

Geldspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen oder ähnlichen

Unternehmen (pro Monat)

35,00 Euro
Geldspielgeräte ohne Gewinnmöglichkeit in Gastwirtschafen und

sonstigen Orten (pro Monat)

25,00 Euro
Tanzveranstaltungen22% des Eintritts

Verbraucherzentrale NRW, Energieberatung Meschede





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