Innovationsgutscheine

Kleinen und mittelständischen Unternehmen, sog. KMUs, wird der Zugang zu den Erkenntnissen von Wissenschaft und Forschung erleichtert. Mit den Innovationsgutscheinen unterstützt das Land Nordrhein-Westfalen bis 2012 diese Transferleistungen.

Vorgesehen sind die Innovationsgutscheine zunächst für die Bereiche Nano-, Mikrotechnologie und innovative Werkstoffe. Gefördert wird mit 3.000 bis 6.000 EUR pro Gutschein – je nachdem, um welche Variante des Innovationsgutscheines es sich handelt. Der Innovationsgutschein B für externe wissenschaftliche Beratungstätigkeiten zur Umsetzung innovativer Ideen unterstützt mit bis zu 3.000 EUR. Der Innovationsgutschein F + E für externe wissenschaftliche Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zur Umsetzung innovativer Ideen ist bis zu einer Höhe von 6.000 EUR erhältlich. Dabei werden jeweils maximal 50% der Ausgaben erstattet.

Anträge können online unter www.innovationsgutschein.nrw.de oder schriftlich bei der InnovationsAllianz der NRW-Hochschulen angefordert werden. Die InnovationsAlllianz übernimmt auch die Beratung im Vorfeld. Hierfür stehen die Transferstellen  und –gesellschaften der NRW-Hochschulen sowie die Innovationsberater der IHK und HWK als regionale Beratungsstelle zur Verfügung.

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